Drucksache - 1227/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, zu ermitteln, welche Ampelanlagen im Bezirk noch nicht blindengerecht eingerichtet sind. Im Anschluss soll geprüft werden, an welchen der Standorte Blindenampeln notwendig sind. Für deren Einbau an den ermittelten Standorten soll sich das Bezirksamt gegenüber der Verkehrslenkung Berlin einsetzen.
Begründung: Menschen mit Sehbehinderungen sollten sich auch im Straßenverkehr selbstständig bewegen können. Ein sicheres Überqueren einer Straße ist für Menschen mit Sehbehinderungen ohne blindengerechte Ampel aber unmöglich. Um ihnen ein sicheres und selbständiges Überqueren zu ermöglichen, ist es wichtig, dass blindengerechte Ampeln angebracht werden.
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