Drucksache - 1177/V  

 
 
Betreff: Alte Ideen bewahren und neuen Anforderungen gerecht werden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Kreitmair 
Drucksache-Art:BeschlussVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.04.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen
16.05.2018 
19.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
20.06.2018 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
22.08.2018 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
19.09.2018 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
17.10.2018 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 10.04.2018
2. ÄA Grüne vom 16.10.2018
3. BE UmNAt vom 17.10.2018
4. Beschluss vom 18.10.2018
5. VzK ZB vom 06.05.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin 14.03.2019

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1177/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Alte Ideen bewahren und neuen Anforderungen gerecht werden

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.10.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1177/V):

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert,

 

-          ein Konzept vorzulegen, mit dem die Sportwiese (Catcherwiese) und die zuge-hörigen ehemaligen Umkleiden (danach Parkcafé und Sportgebäude) im Volkspark Rehberge in ihrer Ausprägung und Nutzung sowohl dem ursprünglichen Zweck der Erholung und des Sports für breite Volksschichten in einer verdichteten Stadt gerecht werden können,

 

-          ein Konzept vorzulegen, um das Gartendenkmal Sportwiese und die beiden ehemaligen Umkleiden zu bewahren bzw. denkmalgerecht zu sanieren,

 

-          dem Beschluss der BVV vom 18.05.2017 Rechnung zu tragen und schnellst-möglich die Nutzungsmöglichkeiten zu eruieren und Finanzierungskonzepte für die Sanierung und Nutzung des Parkcafés Rehberge darzulegen,

 

-          bei der Weiterentwicklung des Areals auch das südlich des Parkcafés gelegene ehemalige Umkleidegebäude einzubeziehen und zu prüfen, ob und wie das Gebäude für eine breite Nutzung durch alle Bevölkerungsschichten und sozialen Gruppen geöffnet werden kann.

 

Das Bezirksamt hat am  16.04.2019  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

An der Sportwiese (Catcherwiese) befinden sich zwei Gebäude, die früher als Umkleiden genutzt wurden. Das ehemalige Parkcafé und das Sportgebäude „Haus an der Wiese“. Das Sportgebäude befindet sich im Fachvermögen des Schul- und Sportamtes.

 

Um Konzepte zu erstellen, sind Bedarfe notwendig, die realisierbar sein müssen. Im Rahmen der Erstellung eines Sportentwicklungsplans soll die Nutzung der Catcherwiese überprüft werden.

 

Die Nutzung der Catcherwiese zu Sportzwecken hatte das Bezirksamt dement-sprechend auch in der Vorlage zur Kenntnisnahme „Ehemalige Sportwiesen wieder dem Breitensport zuführen“ (DS 2510/IV) am 14.11.2017 beschlossen.

 

Mittlerweile haben sich die Positionen verändert. Im Rahmen einer Sportentwicklungsplanung soll geprüft werden, ob der Fehlbedarf an ungedeckten Sport-flächen durch Reaktivierung der Catcherwiese zu sportlichen Zwecken reduziert werden kann.

 

Die südlich des Stadions Rehberge außerhalb des Landschaftsschutzgebietes gelegene große Spielwiese (Catcherwiese) ist nach Abzug der randlichen Gehölzstrukturen etwa 3,5 ha groß. Vor der Aufgabe im Jahr 2009 der schon damals sehr geringen sportlichen Nutzung bestand die Vegetationsdecke aus einem kurz gehaltenen, relativ artenarmen Gebrauchsrasen. Infolge der Nutzungsaufgabe, einer nur noch sporadischen bis einmalig jährlichen Mahd durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA), Ansaatversuchen sowie die Aneignung durch Erholungssuchende haben sich die strukturelle Vielfalt und auch die Artendiversität deutlich erhöht.

 

Der gegenwärtige Zustand ist durch das mosaikartige Nebeneinander unterschiedlicher Sukzessionsgrade und Nutzungsintensitäten charakterisiert. Im Rahmen der vom Umwelt- und Naturschutzamt beauftragten gutachterlichen Untersuchungen in mehreren Parkanlagen des Bezirkes werden bis ca. Mitte 2019 vollständige Listen zum Arteninventar vorliegen und den gegenwärtig nur punktuellen Erkenntnisstand ergänzen.

 

Trotz der nicht zu übersehenden und im gesamten Park zunehmenden Flächenbeanspruchung durch Erholung und freilaufende Hunde stellt die Fläche im Vergleich zu vielen übrigen Rasenflächen im Park eine Bereicherung dar, von der vor allem auch Insekten und Vögel profitieren. Die durch den Berliner Senat initiierte und vom Bezirk durch mehrere BVV-Beschlüsse mitgetragene Strategie „Bestäuber-freundliche Stadt“ kann nur dann Erfolge zeitigen, wenn sie sich nicht auf die wenigen bisher festgelegten öffentlichkeitswirksamen Innenstadtstandorte reduziert, sondern zusätzlich ausreichend große Extensivflächen in räumlichem Verbund erhält und neu schafft.

 

Die Belastung durch die unterschiedlichen Nutzungsansprüche und die Optionen zur Steuerung und Optimierung sind mindestens für den Volkspark als Ganzes, möglichst aber unter Einbeziehung weiterer Randgebiete zu beurteilen.

 

Die hierzu erforderlichen fachlichen Grundlagen werden gegenwärtig erarbeitet.

 

Ein Konzept, das die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege unberücksichtigt lässt, ist weder zeitgemäß noch mit dem für die Berliner Verwaltung verbindlichen Landschaftsprogramm – Artenschutzprogramm vereinbar. Außerdem wird sich ein solches Konzept mit dem Thema Eingriff in Natur und Landschaft auseinandersetzen müssen. Ein Konzept, das diese Belange unberücksichtigt lässt, wird seitens des Umwelt- und Naturschutzamtes abgelehnt.

 

Die Erfahrungen der vergangenen zwei Jahrzehnte haben gezeigt, dass eine gastronomische Nutzung des ehemaligen Parkcafés nicht wirtschaftlich ist.

Für jede Weiternutzung muss das ruinöse Gebäude saniert werden. Dabei sind die Belange des Denkmalschutzes zu beachten. Um die entsprechenden Aufwendungen kalkulieren zu können, ist es notwendig Kenntnis über die verbliebene Originalsubstanz zu erhalten. Das von der Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit erbetene Gutachten steht noch aus. Das SGA sichert die Zugänglichkeit in das Gebäude zu.

 

A)    Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den            .         .2019

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler

 
 

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