Drucksache - 1176/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1176/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Spielplätze wirklich realisieren und instand halten II Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1176/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, - bei allen Wohnungsbauprojekten zu erfassen, ob ein privater Spielplatz nach § 8BauO errichtet werden muss und eine jederzeit aktuelle Liste dieser Spielplätze zu führen, - im Internet eine Seite einzurichten, in der auf die Verpflichtung privater Bauherren zur Errichtung und Instandhaltung von Spielplätzen hingewiesen wird, und den Bewohnerinnen evtl. betroffener Häuser die Möglichkeit zu geben, sich an die zuständige Stelle zu wenden und evtl. Beschwerden melden zu können, - ein Verfahren der Verwaltung zu entwickeln, um die Herstellung, Überwachung und Instandhaltung dieser Spielplätze dauerhaft zu gewährleisten, - der BVV zu berichten, welche Kosten bzw. welcher Personalbedarf entsteht, um eine solche Überwachung zu realisieren.
Das Bezirksamt wird des Weiteren ersucht, über die Erfahrungen des Bezirks mit der AV Notwendige Kinderspielplätze zu berichten. Die BVV erwartet den Bericht des Bezirksamtes bis zum 1. Dezember 2018 und eine regelmäßige Information in der Spielplatzkommission der BVV.
Das Bezirksamt hat am 30.10.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Mit den Beantwortungen zu den Kleinen/Schriftlichen Anfragen 1154/IV vom 30.06.2015, 0060/V vom 17.02.2017 und 0343/V vom 27.03.2018 sowie zur Großen Anfrage 2421/IV vom 17.12.2015 und zu den zu konkreten Vorhaben gestellten Kleinen/Schriftlichen Anfragen 1108/IV vom 12.05.2015, 0170/V vom 20.07.2017 und 0169/V vom 20.07.2017 wurde zu dem Thema erschöpfend ausgeführt. Weitere Informationen sind der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/13014 des Abgeordnetenhauses zu entnehmen.
Da bei allen Wohnungsbauprojekten mit mehr als 6 Wohnungen gemäß § 8 Abs. 2 BauO Bln ein Spielplatz anzulegen ist, erübrigt sich eine Liste. Da aus früheren Anfragen ein Interesse an den Objekten, für die der Spielplatzverpflichtung durch Ablösung nachgekommen wurde, erkannt wurde, werden diese Vorhaben nunmehr seit Anfang 2018 listenmäßig erfasst.
Eine Internetseite, die über die geltende Rechtslage informiert und den Weg zu dem für Beschwerden Zuständigen weist, wird eingerichtet.
Sobald die Bauordnung für Berlin dahingehend geändert wird, dass eine Überwachungspflicht der Herstellung und Instandhaltung für private Spielplätze eingeführt wird, wird ein entsprechendes Verfahren entwickelt. Bis dahin ist es dem Bürger nicht zu vermitteln, dass z. B. der Brandschutz nach der Herstellung eines Gebäudes in die Eigenverantwortung der EigentümerInnen gestellt ist, Spielplätze hingegen überwacht werden. Spielplätze sind seit 29.09.2005 gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 13 c) BauO Bln verfahrensfrei. Das hat zur Folge, dass sie jederzeit geändert und verlegt werden können.
Da die geforderte Gewährleistung selbst unter der Geltung älterer/strengerer Bauordnungen nicht existierte, sind weder Kosten noch Personalbedarf verlässlich zu benennen. Eine grobe Schätzung führt zu einem Außendienst je Bezirksteil (Mitte, Tiergarten, Wedding) und einem Sachbearbeiter, der sich ausschließlich um die neu zu errichtenden Kinderspielplätze inklusive ihrer Instandhaltung kümmert.
Zu der AV Notwendige Kinderspielplätze wurde bereits in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 0343/V vom 27.03.2018 berichtet. Dazu gibt es keinen neuen Sachstand. Die Erfahrungen mit der AV sind bis auf die Höhe und die Ermittlung des Ablösungsbetrages grundsätzlich positiv.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Berlin, den 30.10.2018 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe
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