Drucksache - 1172/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility Management Tel.: 33900 Schul- und Sportamt
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1172/V Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme über
Arbeitslosigkeit und Hartz IV vermeiden – Zahl der Schulabbrecher*innen in Mitte endlich nachhaltig senken! DS 1172/V
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 20.09.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 1172/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, ressortübergreifend und in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht ein Konzept für den nachhaltigen Abbau der Zahl der Schulabbrecher*innen in Mitte zu erstellen und zeitnah umzusetzen. Dabei ist auch die Zahl der Schulabgänger*innen und die der vom Schulabbruch bedrohten Schüler*innen ohne Abschluss zu berücksichtigen. Hierzu ist es erforderlich, Träger wie den Jugendmigrationsdienst bei der Erstellung hinzuzuziehen.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist halbjährlich zu berichten, erstmals zum Ende des I. Quartals 2019.
Das Bezirksamt hat am 02.06.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Abschlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Ein Verfahren zum Umgang mit Schulabbrecher*innen wurde mit den erforderlichen Beteiligten (insbesondere Jugendamt, Schulaufsicht, Schulorganisation) erarbeitet und wird bereits angewandt. Zu dieser Thematik fand am 10.03.2020 ein Arbeitstreffen mit den Beteiligten bei Staatssekretärin Beate Stoffers statt. Dort wurde das zwischen Schulaufsicht und den Fachämtern abgestimmte Konzept zum Umgang mit Schuldistanz vorgestellt. Weitere Termine mit Schulaufsicht und Schulleitungen sollen folgen.
Die Schulen haben diese Verfahrensweise in der Praxis gegenüber dem Schul- und Sportamt sehr begrüßt. Das wurde auch bestätigt vom Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD). Die Eltern nehmen schneller Kontakt zur Schule, der Schulaufsicht oder dem Schul- und Sportamt auf. A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B. Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
Berlin, den 02.06.2020
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek |
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