Drucksache - 1162/V  

 
 
Betreff: Bürger*innen vor Ort beteiligen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Gruppe der Piraten
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.04.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) überwiesen   
Soziale Stadt [Transparenz, Bürgerbeteiligung, QM, SPK]
30.04.2018 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt [Quartiersmanangement, Transparenz und Bürgerbeteiligung, Sozialräumliche Planungskoordinierung] ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.05.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 10.04.2018
2. BE Soziale Stadt vom 30.04.2018
3. Beschluss vom 17.05.2018
4. VzK vom 18.06.2018
5. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.2018

Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

Sozialraumorientierte Planungskoordination

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1162/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Über Bürger*innen vor Ort beteiligen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.05.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1162/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

Bei Bürger*innenbeteiligungsverfahren im Rahmen von Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass betroffene Anwohner*innen vor Ort, bzw. in direkter Wohnortnähe die Möglichkeit erhalten, ihrem Recht auf Beteiligung nachzukommen.

Es ist weiterhin zu gewährleisten, dass auch Kitas, Schulen und andere Einrichtungen im direkten Umfeld von Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen informiert und einbezogen werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 12.06.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die durch das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung im vergangenen Jahr beschlossenen Leitlinien für Bürgerbeteiligung im Bezirk Mitte bilden den Rahmen für die Beteiligungsverfahren im Bezirk. Das obenstehende Ersuchen korrespondiert mit den Grundsätzen in den Leitlinien, welche den Fachämtern des  Bezirksamtes bei ihren Beteiligungsverfahren die Handlungsgrundlage bieten. Ergänzend hat das Büro für Bürgerbeteiligung ein Merkblatt zur Öffentlichkeitsarbeit bei Beteiligungsverfahren erstellt, um die Fachämter auch diesbezüglich zu unterstützen.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

Berlin, den 12.06.2018


Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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