Drucksache - 1064/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1064/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Stellungnahme des Landes-Denkmalamtes (LDA) ernst nehmen – Park Café sanieren! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.05.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1064/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, das Park-Café im denkmalgeschützten Volkspark Rehberge fachgerecht zu sanieren und für eine dauerhaft gastronomische Nutzung zu erhalten.
Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Denkmalschutzprogramm beantragt werden. Zudem soll eine Finanzierung aus „SIWANA“ geprüft werden sowie aus den sogenannten „Verwahr-Geldern“ und sonstigen Rücklagen des Bezirks. Der BVV ist bis zum 18. März mit einem Zwischenbericht zu berichten.
Das Bezirksamt hat am 26.01.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das entscheidende denkmalfachliche Gutachten wurde am 07.08.2019 nachgeliefert, das die Originalsubstanz und Umbauten bewertet. Das Gebäude ist „konstituierender Teil des Gartendenkmals und steht damit ebenfalls unter Denkmalschutz“ stellte das Landesdenkmalamt am 09.04.2018 fest.
In Würdigung der Intention des BVV-Beschlusses 2616/V „Das Parkcafé in den Rehbergen für die Bevölkerung erhalten und nutzbar machen!“ hat das Bezirksamt entschieden, ein Interessenbekundungsverfahren zu der zukünftigen Nutzung durchzuführen, welches der Bereich des Bezirksbürgermeisters koordinieren wird.
Die Bewertung des Landesdenkmalamtes ist hierbei zu berücksichtigen.
Der BVV-Beschluss 2788/V „Interessenbekundungsverfahren zum Parkcafé niedrigschwellig und transparent gestalten“ vom 01.12.2020 greift dies auf. Die weitere Berichterstattung zum IBV Parkcafé erfolgt mit der Berichterstattung zu dieser Drucksache (2788/V). A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den . .2021
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler
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