Drucksache - 0974/V  

 
 
Betreff: Obdachlosigkeit vermeiden, Wohnen in der Kameruner Str. 5 sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Mayer sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.01.2018 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Vorberatung
24.01.2018 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
28.02.2018 
16. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
21.03.2018 
17. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
17.04.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.04.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.09.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE vom 09.01.2018
2. Austauschblatt DIE LINKE vom 16.01.2018
3. BE StadtE vom 21.03.2018
4. BE Soziales und Gesundhdeit vom 17.04.2018
5. Beschluss vom 19.04.2018
6. VzK ZB vom 03.06.2019
7. VzK SB vom 03.09.2019
8. Anlage 1
9. Anlage 2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.08.2019

Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0974/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Obdachlosigkeit vermeiden, Wohnen in der Kameruner Str. 5 sichern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.04.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0974/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

bei Verhängung einer Sperre des Hauses, Ersatzwohnungen für die darin lebenden Menschen zur Verfügung zu stellen, um Obdach- und Wohnungslosigkeit zu verhindern.

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, die Bewohnbarkeit des Hauses wieder herzustellen, um das Gebäude dem Zweck Wohnen zeitnah zurückzuführen. Sollten dem Bezirksamt die hierfür notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen, soll es sich frühzeitig bei der zuständigen Senatsverwaltung um Amtshilfe bemühen und nach Möglichkeit mit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft kooperieren.

Parallel dazu soll die Enteignung des Hauses geprüft werden sowie Geltendmachung der aufgelaufenen Kosten gegenüber dem Eigentümer.

 

 

Das Bezirksamt hat am 27.08.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Ergänzend zum Zwischenbericht ist Folgendes auszuführen:

 

BWA (für Wohnen in der Kameruner Str. 5 sichern):

Bei einer Ortsbesichtigung am 03.06.2019 wurde festgestellt, dass das Gebäude vollständig beräumt ist. Die zu diesem Zeitpunkt noch offenen Treppenraum- und Dachbodenfenster wurden zwischenzeitlich auch geschlossen. Dachziegel wurden ergänzt. Damit ist auch die Winterfestmachung durch den Eigentümer erfolgt.

In verschiedenen Rücksprachen teilte der Eigentümer mit, dass er die zur Sanierung des Gebäudes getestete Baufirma nicht nehmen könne, da diese mit dem Vorhaben überfordert sei. Er suche nach einer anderen Firma, was aufgrund der Marktlage nicht einfach sei. Er habe bereits Angebote angefordert, auf die er warte.

Solange der Eigentümer seine Absicht tätig zu werden glaubhaft vorträgt, ist die Behörde daran gehindert, den Verwaltungszwang auszuüben, auch wenn dies ein steiniger Weg ist.

 

Hinsichtlich der Enteignung wird auf den als Anlage beigefügten Schriftverkehr verwiesen.

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

    Es könnten noch nicht zu beziffernde Ersatzvornahmekosten entstehen, deren Beitreibung ungewiss ist.
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

    Die Durchführung der ggf. erforderlichen Verfahren und die Begleitung der erforderlichen Baumaßnahmen sind personell weder in der Bau- noch in der Wohnungsaufsicht mit dem vorhandenen Personal abzudecken. Hierfür ist mindestens eine erfahrene Verwaltungskraft der Besoldungsstufe A 11 erforderlich.

Berlin, den 27.08.2019

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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