Drucksache - 0972/V  

 
 
Betreff: Teilnahme des Bezirks Mitte an der Strategiekonferenz zur Wohnungslosigkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bü90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.01.2018 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
13.02.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 09.01.2018
2. BE vom 13.02.2018
3. Beschluss vom 22.02.2018
4. VzK vom 08.10.2018
5. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:13.09.2018

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0972/V

Mitte von Berlin

 

___________________________________________________________________

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Teilnahme des Bezirks Mitte an der Strategiekonferenz zur Wohnungslosigkeit

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.02.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0972/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen seiner Teilnahme an der Strategiekonferenz zur Wohnungslosigkeit

 

  1. sich für die Berücksichtigung nachfolgender Aspekte sowohl im vorliegenden Entwurf der Leitlinien zur Wohnungslosigkeit als auch bei den hierauf aufbauenden Hilfemaßnahmen  einzusetzen:

 

        Verbindliche Nennung der Strategiekonferenz als fortlaufend tagendes verankertes Begleitgremium unter Beteiligung der Bezirke bei der konzeptionellen Weiterentwicklung des Hilfesystems für Wohnungslose (In der Fassung von 1998 erwähnt)

        Bei der Beschreibung der Ausgangslage soll die Situation Langzeitwohnungsloser berücksichtigt werden, die seit Jahrzehnten auf der Straße leben und einen drastisch erhöhten Hilfebedarf haben (In der Fassung von 1998 erwähnt)

        Darstellung des konkreten Hilfebedarfs einzelner Gruppen (Zielgruppenorientierung. Frauen, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftige etc. Bisher Spiegelstriche. In der Fassung von 1998 erwähnt)

        Weiterentwicklung der Struktur des Hilfesystems und langfristige Abschaffung der Kältehilfe durch ganzjährige betreute Unterbringung.

        Erhöhung der Mindeststandards in den ASOG-Unterkünften: Sozialpädagogische Betreuung mittels Betreuungsschlüssel festlegen.

        Einrichtung einer Clearingstelle zur Ermittlung sozialhilferechtlicher Ansprüche von EUBürgerInnen.

        Hilfen für EU-BürgerInnen, die keine sozialhilferechtlichen Ansprüche haben und nach ASOG nur befristet untergebracht werden können (Siehe: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2017/pressemmitteilung.641315.php ).

        Darstellung des Umgangs mit Obdachlosen in Grünanlagen (Persönlichkeitsrecht vs. Grünanlagengesetz).

        Evaluation der Hilfemaßnahmen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Zielgruppenorientierung auf Grundlage der Wohnungslosen- und Obdachlosenstatistik (In der Fassung von 1998 erwähnt).

 

  1. Die Belange des Jugendamts hier ebenso mit dessen Schnittmenge zu wohnungs-/obdachlosen Familien und Minderjährigen zu berücksichtigen.

 

  1. Sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung für eine Implementierung der neuen Leitlinien mittels eines Gesamtkonzepts mit Zielen und Maßnahmen einzusetzen (In der Fassung von 1998 erwähnt).

 

  1. Sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung für eine ausreichend ausfinanzierte, dauerhafte Etablierung einer präventiven Schuldnerberatung, spätestens ab dem neuen Doppelhaushalt einzusetzen.

 

Das Bezirksamt hat am 18.09.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Amt für Soziales des Bezirksamtes Mitte von Berlin hat unter Einbeziehung interner und externer Schnittstellenpartner*innen ein eigenes „Konzept zur Bekämpfung von Wohnungs-/und Obdachlosigkeit in Berlin Mitte“ erarbeitet, das bereits auf einer gemeinsamen Sondersitzung der BVV-Ausschüsse  „Gesundheit und Soziales“ und “Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung“ am 26.04.2018 in Kurzform vorgestellt wurde. Die entsprechende Power-Point-Präsentation ist in der Anlage beigefügt.

 

Dieses Konzept definiert Zielgruppen, Handlungsfelder und Schlüsselprozesse, die sich aus der Erfahrung und Bewertung der täglichen Arbeit des Sozialamtes Mitte für seine hilfesuchenden Leistungsempfänger ergeben. Mit Hilfe eines externen Beraters entstand die Übersicht eines Aktions-/ und Maßnahmenbündels, aus der konzeptionelle Lösungsansätze resultieren.

Die Erstellung des Konzepts stellt die erste von 5 Phasen eines bezirksinternen Fünfstufenplanes der Wohnungslosenhilfe dar, der bis 2020 umgesetzt werden soll.

Die 2. Phase sieht die Einrichtung eines „Runden Tisches – Bekämpfung von Wohnungs-/Obdachlosigkeit in Berlin Mitte“ vor.

In der Phase 3 soll ein operatives Steuerungsgremium „Wohnungs-/Obdachlosigkeit einschließlich Geflüchtete“ einberufen werden.

Die 4. Phase beinhaltet ab 2019 die Bildung einer zentralen Koordinierungsstelle „Wohnungs-/Obdachlosigkeit“, die strategische Ausrichtungen und operative Umsetzungen verzahnt.

Ab 2020 soll in einer 5. Phase - auf der Grundlage der Ergebnisse aus den Phasen 1 bis 4 - die Überprüfung und Anpassung der Aufbau-/und Ablauforganisation des Amtes für Soziales stehen.

Erklärtes Ziel ist es, Menschen aus der Wohnungslosigkeit herauszuholen, weil wirklich freiwillige Obdachlosigkeit eine seltene Ausnahme ist.

 

Der bezirkseigene Fünfstufenplan und das dazugehörige Konzept werden den Ergebnissen der Strategiekonferenz angepasst und können auch erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen der Strategiekonferenz ggf. in veränderter Form verwirklicht werden.

 

Mit der Initiierung der 1. Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales am 10.01.2018 sieht sich der Bezirk Mitte in seiner Zielsetzung bestärkt, die Bekämpfung  von Wohnungs-/und Obdachlosigkeit zu verbessern und die Leistungserbringung konzeptionell in eine neue Struktur zu überführen. Dabei wirkt sich der aktuelle Strategieprozess auf Landesebene flankierend zu den bezirklichen Bestrebungen sehr förderlich aus, da dieser von Teilnehmenden des gesamtgesellschaftlichen Spektrums getragen wird. So wirkt neben Politik und Verwaltung auch die Zivilgesellschaft in Form von Wohlfahrtverbänden, ehrenamtlichen Akteuren und Vereinen in den 9 Arbeitsgruppen mit, die in der Strategiekonferenz gebildet wurde.

Die im Ersuchen genannten Aspekte lassen sich thematisch diesen Arbeitsgruppen zuordnen.

 

Die Arbeitsgruppen bestehen zu den Themen:

 

  1. Wohnungslosenstatistik
  2. Junge Obdachlose Straßenkinder
  3. Prävention von Wohnungslosigkeit
  4. Medizinische Versorgung Suchthilfe Psychiatrie
  5. EU-Bürger*innen
  6. Weiterentwicklung der Kältehilfe
  7. Soziale Wohnhilfen in den Bezirken Fachstellenkonzept
  8. Wohnraumversorgung, Hilfe- Unterbringungssystem
  9. Frauen und Familie in Wohnungsnot

 

Die Möglichkeit der Mitarbeit in den Arbeitsgruppen der Strategiekonferenz ist breit gefächert und bietet sowohl Vertreter*innen aus der Politik als auch allen Interessenvertreter*innen aus der Stadtgesellschaft, den Wohlfahrtsverbänden und Vereinen jeder Ausrichtung die Möglichkeit, alle Themenfacetten zu hinterfragen und aus ihrer Sichtweise heraus zu diskutieren.

Für den Bezirk Mitte sind verschiedene Akteure direkt eingebunden. Das Sozialamt Mitte ist in allen Arbeitsgruppen mit fachkundigen Mitarbeiter*innen vertreten, vor allem aus der Obdachlosenhilfe/Sozialen Wohnhilfe. Herr Bezirksstadtrat Gothe leitet die Arbeitsgruppe 7 und wird dabei vom Amtsleiter Soziales und dem externen Berater, der das bezirkseigene Konzept mitentwickelt hat, unterstützt. Bezirksbürgermeister von Dassel war Mitglied der AG 3.

 

Für das Bezirksamt Mitte eröffnete sich die große Chance, das eigene Konzept in die Strategiekonferenz einzubringen und mit Fachvertreter*innen zu diskutieren. Gleichzeitig konnten die in den Arbeitsgruppen vertretenen Mitarbeiter*innen des Bezirksamts Mitte Anregungen, Vorstellungen und Fragestellungen aus den Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung dort einfließen lassen und erörtern.

Neben der Einbringung des eigenen Konzepts hat das Amt für Soziales Mitte auf der Strategiekonferenz mit Erfolg vorgeschlagen, die Ergebnisse der Diskussion über die Fachstelle Soziale Wohnhilfe in die Umsetzung des E-Government-Gesetzes aufnehmen zu lassen. Das Sozialamt wird sich daran aktiv beteiligen. Das betrifft auch die Mitwirkung an der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen (GStU), die ebenfalls Bestandteil der Umsetzung des E-Government-Gesetzes ist. Das Sozialamt Mitte ist der Leitbezirk für das Politikfeld Soziales im Rahmen dieser Umsetzung.

 

Insgesamt finden sich gerade in der Arbeitsgruppe 7 „Soziale Wohnhilfen in den Bezirken – Fachstellenkonzept“ vielfältige Lösungsansätze des bezirkseigenen Konzepts unter Berücksichtigung etlicher Aspekte aus Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung wieder  und werden schon aus den definierten Zielsetzungen und beschriebenen Kernaufgaben erkennbar (s. Power-Point-Präsentation in der Anlage).

 

Alle bisherigen Ergebnisse der Arbeitsgruppen der Strategiekonferenz sollen auf einer zweiten Konferenz am 10. Oktober 2018 vorgestellt und somit der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

 

 

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine
 

 

 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine
 

Berlin, den 18 .09.2018

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen