Drucksache - 0967/V  

 
 
Betreff: Parken für Anwohner*innen erleichtern – Weitere Parkraumbewirtschaftungs-zonen einrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Kreitmair 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.01.2018 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Vorberatung
22.01.2018 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 09.01.2018
2. BE vom 22.01.2018
3. Beschluss vom 22.02.2018
4. VzK als SB vom 22.05.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:8.5.2018.04.2018

Ordnung, Personal und FinanzenTel.: 32200

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0967/V

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme 

 

über

 

Parken für Anwohner*innen erleichtern Weitere Parkraumbewirtschaftungszonen einrichten

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 08.05.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0967/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wo im Bezirk Mitte Voraussetzungen für weitere Parkraumbewirtschaftungszonen oder deren Erweiterung gegeben sind:

z.B.

a) Brunnenviertel und Sprengelkiez

b) Brüsseler Kiez

c) Gesundbrunnen

d) Moabit

 

Darüber hinaus soll geprüft werden, in welchen der genannten Bereiche Lieferzonen und

zeiten sinnvoll wären, um den exorbitant gestiegenen Lieferverkehr besser zu koordinieren.“

 

Das Bezirksamt hat am .08.05.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Gemäß Koalitionsvereinbarung 2016 2021 will die Regierungskoalition die Parkraumbewirtschaftung im Land Berlin schrittweise bis zum Jahr 2021 ausweiten, mit dem Ziel einer Flächendeckung innerhalb des S-Bahn-Rings.

 

Die hierfür notwendigen Schritte wurden vom Ordnungsamt Mitte eingeleitet. Am 01.06.2018 wird in einem ersten Schritt die Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Luisenstadt eingeführt. Im 1. Quartal 2019 soll der Bereich Oranienburger Vorstadt folgen.

 

Die rechtliche Grundlage der Anordnung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen liegt in § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO. Demnach können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Ergänzend bestimmt § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (z.B. Parkscheinautomaten) nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

Ob die genannten Gründe vorliegen und der behördliche Eingriff erforderlich ist, unterliegt in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung. Daher ist vor Anordnung neuer Parkzonen, die regelmäßig einen erheblichen Eingriff in einem großflächigen Bereich darstellen, die verkehrliche Begründung anhand von gutachterlichen Untersuchungen zu dokumentieren und nachzuweisen.

 

Gegenstand dieser erforderlichen Parkraumuntersuchungen ist zunächst immer eine Analyse der Ist-Situation. Hierbei ist die Gebiets- und Nutzungsstruktur in einem potentiellen Erweiterungsgebiet zu ermitteln und zu bewerten. Eine Häufung von Lieferverkehren in einzelnen Teilbereichen würde hierbei erkannt und benannt werden.

Weiterhin ist das vorhandene Parkraumangebot (öffentliche / ggf. private Flächen) unter Berücksichtigung relevanter Einschränkungen (Be- und Entladezonen etc.) zu ermitteln.

Die aktuelle Parkraumnachfrage (vor Einführung der Parkraumbewirtschaftung) unter Beachtung der Auslastung (auch unzulässige Parkvorgänge) ist nach Tageszeiten, Dauer der Parkvorgänge, Umschlagshäufigkeit zu erfassen.

 

Im Rahmen der nachfolgend zu erstellenden Parkraumbewirtschaftungskonzeption ist eine sachlogische Grenzziehung der Parkzone(n) und eine Abgrenzung Mischparken (Parkscheinnutzer und Bewohner) / ausschließliches Bewohnerparken vorzunehmen. Sofern die Untersuchungsergebnisse es nahelegen, wird der Gutachter auch die Anordnung zusätzlicher Be- und Entladezonen für den Lieferverkehr an den entsprechenden Bedarfsstellen empfehlen.

 

Die Prognose der Parkraumnachfrage und -auslastung nach Einführung der Parkraumbewirtschaftung ist zu erstellen und die Auswirkungen auf angrenzende Bereiche sind zu betrachten.

 

Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung und ein Finanzierungskonzept (Einnahmenschätzung, Investitions- und Betriebskosten, Überwachung) sind vorzunehmen sowie die Beteiligung der Bürger und Betroffenen (Gewerbe, Einzelhandel) durch Informationsveranstaltungen und Verteilung von Informationsmaterial ist sicherzustellen.

 

Nach diesem Schema sollen im Jahresverlauf 2018 für die Bereiche Brunnenviertel, Gesundbrunnen, Moabit und Pankstraße Parkraumuntersuchungen durchgeführt werden.

 

Die Konzepterstellungen werden durch das Straßen- und Grünflächenamt Mitte betreut. Derzeit erfolgt die Ausschreibung der Leistungen. Die Fertigstellung der Konzepte und Übergabe der Endberichte ist für den 01.12.2018 geplant.

 

r die Bereiche Sprengelkiez und Brüsseler Kiez wurden im Rahmen der Parkraumuntersuchung innerhalb des Verkehrs- und Freiraumkonzepts „Nebenstraßen der Müllerstraße - Aktives Zentrum und Sanierungsgebiet Müllerstraße“ durch den Gutachter Hoffmann Leichter Ingenieurgesellschaft mbH bereits im Frühjahr 2018 Untersuchungen des Parkraums abgeschlossen. Eine Empfehlung des Gutachters zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung in den Bereichen Sprengelkiez und Brüsseler Kiez liegt vor.

 

Da der Untersuchungsbereich direkt an (mit) der Hauptgeschäftsstraße Müllerstraße endete, müssen die Untersuchungen in den nördlich angrenzenden Bereichen im Rahmen der Erstellung des Verkehrskonzeptes Pankstraße abgewartet werden, bevor der Zuschnitt neuer Parkzonen final festgelegt werden kann. Bei einer vorzeitigen Umsetzung drohen anderenfalls erhebliche Verdrängungseffekte in nördliche Nebenstraßen der Müllerstraße mit hauptsächlicher Wohnfunktion, für die derzeit noch keine Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen vorgesehen sind.

 

Eine Nichtberücksichtigung von Nebenstraßen mit Wohnfunktion, die an eine Hauptgeschäftsstraße angrenzen, ist gemäß des sog. Schloßstraßenurteils nicht zulässig (vgl. Urteil OVG 1 B 35.05 vom 26.02.2008).

 

 

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

Berlin, .08.05.2018

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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