Drucksache - 0926/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme – Die Fahrradstr. Linienstr. sicherer machen und dem Fahrradverkehr Vorfahrt einräumen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.01.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0926/V)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, die Fahrradstraße Linienstraße durchgängig als Fahrradstraße auszu-weisen, einheitlich auch über Knoten hinweg zu markieren und als Vorfahrtstraße zu beschildern. Der Antrag bezieht sich nicht auf solche Stellen, bei denen die Linien-straße überörtliche Hauptverkehrsstraßen in der Zuständigkeit der Verkehrslenkung Berlin (VLB) quert.
Darüber hinaus sind abschnittsweise Einbahnstraßen für den Kfz-Verkehr einzu-richten (mit „Radfahrer frei“-Regelung), um den Kfz-Durchgangsverkehr wirksam zu unterbinden und den Anlieger*innenverkehr störungsfrei zu ermöglichen.
Gleichzeitig soll durch eine Markierung mit RAL „Verkehrs-Grün“ (Breitstrich 25 cm) und unter Einbindung von Signets auf der Fahrbahn der Bereich der Fahrradstraße markiert werden.
Die beantragten Maßnahmen sollen die Sicherheit für den Radverkehr in der Linien-straße erhöhen und eine ordnungsgemäße Nutzung der Straße sicherstellen. Daher sind die Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen und der Bezirksverordnetenversammlung Bericht zu erstatten.
Das Bezirksamt hat am 02.04.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
In der Angelegenheit kann abschließend mitgeteilt werden, dass von Seiten des Fachamtes am 12.12.2018 (Ablauf der Anhörungsfrist) die von der BVV favorisierten Forderungen vollumfänglich angeordnet wurden.
Die voraussichtlichen Kosten werden derzeit ermittelt und dann an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Sen UVK IV B 32) übermittelt. Sobald von dort eine Finanzierungszusage für dieses Projekt vorliegt, können die Vorbereitung der Vergabe und die anschließende Beauftragung erfolgen. Eine Umsetzung der Maßnahmen wird für das Haushaltsjahr 2019 angestrebt. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 02.04.2019 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler |
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