Drucksache - 0924/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept zu erarbeiten, wie die Barrierefreiheit im Bezirk Berlin-Mitte endlich sichergestellt und erarbeitet werden kann. Begründung: Das Ordnungsamt ist normalerweise für die Begehung der Straßen zuständig, um etwaige Mängel betreffend der Barrierefreiheit (zu hohe Bordsteinkanten etc.) festzustellen. Hierbei müssen die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- Radwege (AV Geh- und Radwege) beachtet werden. Es ist im Ordnungsamt nicht genügend Personal vorhanden, um alle Stellen zu erfassen. Es ist und kann nicht die Aufgabe der Seniorenvertretung oder des Behindertenbeirates sein, um alle Straßen des Bezirks zu begehen und um etwaige Mängel festzustellen. Aus Sicht der antragstellenden Fraktion muss hier das Bezirksamt Berlin-Mitte eingreifen, um endlich die Barrierefreiheit im Bezirk Berlin Mitte voran zu bringen.
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