Drucksache - 0922/V  

 
 
Betreff: Wohnungen statt Büros
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen, Rothe und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 12.12.2017
2. Beschluss vom 21.12.2017
3. VzK vom 07.06.2018
4. Anlage 1
5. Anlage 2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.05.2018

Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

Amt/SE/OE

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0922/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Wohnungen statt Büros

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.12.2017 folgende Empfehlung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0922/V)

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen,

sich gegenüber der WBM dafür einzusetzen an den bisherigen Planungen für einen

Wohnungsneubau an der Köpenicker Straße/ Michaelkirchstraße festzuhalte

 

Das Bezirksamt hat am 15.05.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Am 22.01.2018 wurde ein entsprechendes Schreiben an die Geschäftsführung der WBM gerichtet (Anlage 1). Am 26.01.2018 erfolgte ein Antwortschreiben seitens der Geschäftsführung der WBM mit dem Hinweis, dass eine Einladung des Stadtentwicklungsausschusses der BVV Mitte zum 28.02.18 erfolgt sei, in welchem die WBM Bericht erstatten wollte (Anlage 2). Dies ist bisher nicht erfolgt.

Bei den von der WBM zitierten Auflagen geht es vor allem um den Schutz der angrenzenden Gewerbebetriebe, insbesondere das Kraftwerk Mitte, welche durch die heranrückende Wohnbebauung ggf. erhöhte Anforderungen erfüllen müssten und bei dem Club-Standort ggf. zu einer Beeinträchtigung der Nutzungszeit führen würde.

 

Eine Berichterstattung durch die WBM soll nun voraussichtlich im Ausschuss Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und B-Pläne am 23.05.2018 erfolgen.

Über das weitere Vorgehen wird im zuständigen Fachausschuss der BVV informiert.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

Berlin, den 15.05.2018

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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