Drucksache - 0921/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0921/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme – Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung rund um den Michaelkirchplatz abschließen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.01.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0921/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen rund um den Michaelkirchplatz umzusetzen. Dabei sollen insbesondere die Maßnahmen umgesetzt werden, die bereits im Verkehrskonzept Nördliche Luisenstadt vom Dezember 2014 vorgesehen sind:
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass folgende Maßnahmen des Verkehrskonzeptes Nördliche Luisenstadt vom Dezember 2014 umgesetzt werden:
Das Bezirksamt hat am 08.05.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
In der Straßenbaumaßnahme „Umbau der Straßen um den Michaelkirchplatz und das Engelbecken“ (Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz) wurden ver-schiedene Maßnahmen aus dem Verkehrskonzept Nördliche Luisenstadt nach-träglich ergänzt und umgesetzt, obwohl sich das Straßenprojekt bereits in der Aus-führung befand. So wurden die Gehwegköpfe rund um den Michaelkirchplatz vorge-streckt sowie Gehwegvorstreckungen gegenüber der west- und östlichen Zufahrt zum Michaelkirchplatz hergestellt.
Die bestätigte Bauplanungsunterlage stellte im Rahmen des Förderprogrammes Mittel für die Erneuerung der Gehwege und zu Teilen der Fahrbahnen zur Verfügung. Da bei diesem Straßenprojekt weitgehend die Gehwege erneuert wurden und die Fahrbahnflächen nur zu einem geringen Teil umgebaut wurden, hätte der zusätzliche Einbau der Aufpflasterungen doch einen größeren finanziellen Aufwand erfordert. In den Bereichen der Aufpflasterungen / Kissen müsste die Fahrbahn großflächiger erneuert werden. Die Maßnahme kann seitens des Straßen- und Grünflächenamtes erst umgesetzt werden, wenn entsprechende finanziell Mittel zur Verfügung stehen.
Ein Fußgängerüberweg FGÜ vom Michaelkirchplatz zum Engelbecken ist im Ver-kehrskonzept Nördliche Luisenstadt des Bezirks vorgesehen. Die Zuständigkeit für eine Anordnung liegt allerdings bei der übergeordneten Straßenverkehrsbehörde VLB. Das Straßen- und Grünflächenamt versucht, das Projekt über das Querungs-hilfenprogramm der Senatsverwaltung prüfen und umsetzen zu lassen.
Eine durchgehende Anordnung von Tempo 30 in der Annenstraße ist vorgesehen. Die Zuständigkeit für eine Anordnung liegt allerdings ebenfalls bei der VLB. Gleiches gilt für die Straßen Engel- und Bethaniendamm.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 08.05.2018 |
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