Drucksache - 0921/V  

 
 
Betreff: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung rund um den Michaelkirchplatz abschließen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Kociolek, Bertermann, Schneider und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
17.01.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.01.2018 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 12.12.2017
2. BE UmNAt vom 17.01.2018
3. Beschluss vom 18.01.2018
4. VzK als SB vom 22.05.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                   .       .2018

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0921/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung rund um den Michaelkirchplatz abschließen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.01.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0921/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen rund um den Michaelkirchplatz umzusetzen. Dabei sollen insbesondere die Maßnahmen umgesetzt werden, die bereits im Verkehrskonzept Nördliche Luisenstadt vom Dezember 2014 vorgesehen sind:

 

  1. Die vorgesehenen Plateauaufpflasterungen (Kissen) zur Geschwindigkeits-reduzierung im Bereich des Michaelkirchplatzes und Engelbeckens vorzu-nehmen.
  2. Die vorgesehenen Gehwegvorstreckungen im Bereich des Michaelkirch-platzes und Engelbeckens vorzunehmen.

 

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass folgende Maßnahmen des Verkehrskonzeptes Nördliche Luisenstadt vom Dezember 2014 umgesetzt werden:

 

  1. Die Einrichtung eines Fußngerüberweges vom Michaelkirchplatz zum Engelbecken.
  2. Die durchgängige Anordnung von Tempo 30 in der Annenstraße.
  3. Die durchgängige Anordnung von Tempo 30 auf dem Engeldamm.

 

Das Bezirksamt hat am 08.05.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

In der Straßenbaumaßnahme „Umbau der Straßen um den Michaelkirchplatz und das Engelbecken“ (Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz) wurden ver-schiedene Maßnahmen aus dem Verkehrskonzept Nördliche Luisenstadt nach-träglich ergänzt und umgesetzt, obwohl sich das Straßenprojekt bereits in der Aus-führung befand. So wurden die Gehwegköpfe rund um den Michaelkirchplatz vorge-streckt sowie Gehwegvorstreckungen gegenüber der west- und östlichen Zufahrt zum Michaelkirchplatz hergestellt.

 

Die bestätigte Bauplanungsunterlage stellte im Rahmen des Förderprogrammes Mittel für die Erneuerung der Gehwege und zu Teilen der Fahrbahnen zur Verfügung. Da bei diesem Straßenprojekt weitgehend die Gehwege erneuert wurden und die Fahrbahnflächen nur zu einem geringen Teil umgebaut wurden, hätte der zusätzliche Einbau der Aufpflasterungen doch einen größeren finanziellen Aufwand erfordert. In den Bereichen der Aufpflasterungen / Kissen müsste die Fahrbahn großflächiger erneuert werden. Die Maßnahme kann seitens des Straßen- und Grünflächenamtes erst umgesetzt werden, wenn entsprechende finanziell Mittel zur Verfügung stehen.

 

Ein Fußngerüberweg FGÜ vom Michaelkirchplatz zum Engelbecken ist im Ver-kehrskonzept Nördliche Luisenstadt des Bezirks vorgesehen. Die Zuständigkeit für eine Anordnung liegt allerdings bei der übergeordneten Straßenverkehrsbehörde VLB. Das Straßen- und Grünflächenamt versucht, das Projekt über das Querungs-hilfenprogramm der Senatsverwaltung prüfen und umsetzen zu lassen.

 

Eine durchgehende Anordnung von Tempo 30 in der Annenstraße ist vorgesehen. Die Zuständigkeit für eine Anordnung liegt allerdings ebenfalls bei der VLB. Gleiches gilt für die Straßen Engel- und Bethaniendamm.

 

A)      Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 08.05.2018


Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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