Drucksache - 0816/V
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.10.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0816/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, für Obdachlose schwangere Frauen geeignete Übernachtungsmöglichkeiten bereitzustellen. Die Zusammenarbeit mit einem Träger der Erfahrung in der Betreuung von schwangeren Frauen hat, ist anzustreben.
Das Bezirksamt hat am 09 .01.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Schaffung von Unterbringungskapazitäten für obdachlose Menschen ist laut Beschluss des Senates als gesamtstädtische Aufgabe dem LAF übertragen worden. Die bereits bestehenden spezifischen Angebote für Frauen im Rahmen der Obdachlosenunterbringung sind ebenfalls für schwangere Frauen geeignet. Im Bezirk Mitte bestehen folgende Übernachtungsmöglichkeiten für Frauen:
Das Bezirksamt wird im Rahmen der gemeinsamen Arbeitsgruppen für die gesamtstädtische Steuerung auf diesen besonderen Umstand nachdrücklich hinweisen.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine Berlin, den 09.01.2018
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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