Drucksache - 0746/V  

 
 
Betreff: Milieuschutz - alles oder nichts?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
Verfasser:Paetz, Torno 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA AfD vom 10.10.2017
0746_Anlage Große Anfrage -Milieuschutz-
3. Antwort

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Das Objekt in der Utrechterstr. 31, 13347 Berlin befindet sich unstreitig in einem Milieuschutzgebiet. Hat das Bezirksamt Kenntnis über die aktuellen Eigentumsverhältnisse des Objektes in der Utrechter Str. 31, 13347 Berlin?

2. Wenn ja, hat es in dem letzten halben Jahr einen Eigentümerwechsel gegeben?

3. Am 21.04.2016 fand eine durch die Hausverwaltung veranlasste Begehung aller Wohnungen des Objektes in der Utrechter Str. 31, 13347 Berlin, durch den Schornsteinfegermeister statt. Die Wohnungen in der Utrechter Str. 31, 13347 Berlin, besitzen weder einen Schornstein noch ähnliche bauliche Eigenschaften, die eine Begehung durch einen Schornsteinfegermeister rechtfertigen würden. Ist dem Bezirksamt dieses Vorgehen seitens der Hausverwaltung bekannt?

4. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Baumaßnahmen in dem Objekt Utrechter Str. 31, 13347 Berlin, vom 03.11.2016 - 10.11.2016 durchgeführt?

5. Nach erfolgter Rücksprache mit dem Sprecher der Mieterschaft des Objektes Utrechter Str. 31, 13347, wurde den Mietern ein Informationsschreiben in die Türspalte geschoben. Das Schreiben datiert vom 13.07.2017. In dem Schreiben vom 13.07.2017 wurde der Mieterschaft zum 19.07.2017 umfangreiche Modernisierungs- und Instandssetzungsmaßnahmen angekündigt. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Ankündigung und Durchführung der angekündigten Arbeiten?

6. Die Mieter hatten einige Fragen an die in dem Schreiben vom 13.07.2017 erwähnte Fachfirma, die die Baumaßnahmen hätte durchführen sollen. Die Mieter stellten allerdings fest, dass die erwähnte Fachfirma unter der angegeben Adresse nicht auffindbar war. Inwieweit toleriert das Bezirksamt dubiose und rechtlich fragwürdige Praktiken von Baufirmen, die für die Mieterschaft nicht zu erreichen sind?

7. Mit Schreiben vom 02.08.2017 entschuldigte sich die bisherige bekannte Eigentümerin bei der Mieterschaft für das Schreiben vom 13.07.2017. Die Art und Weise und die Form der Zustellung des Schreibens vom 13.07.2017 an die Mieterschaft war angeblich nicht im Sinne der Eigentümerin. Die Eigentümerin teilte den Mietern mit, dass es angeblich nicht geplant sei, die Telefonleitungen von der Fassade in die Treppenhäuser zu verlegen. Stattdessen hat die Eigentümerin ohne Antrag die Telefonleitungen außerhalb des Gebäudes widerrechtlich unter Putz gelegt. Ist dem Bezirksamt dieser Umfang des Rechtsverstoßes bekannt?

8. Mit Schreiben vom 02.08.2017 bot die Eigentümerin der Mieterschaft wegen den in der Vergangenheit durchgeführten Baumaßnahmen an, rückwirkend ab dem 01.07.2017 die Miete um 5 % zu mindern. Die Eigentümerin hat offen eingeräumt, dass es Baumaßnahmen trotz des Milieuschutzes gegeben hat. Die Durchführung der Baumaßnahmen stellt einen Widerspruch zum Schreiben der Eigentümerin vom 02.08.2017 dar. Ist dem Bezirksamt dieser Umfang des Rechtsverstoßes bekannt?

9. Der anfragenden AfD-Fraktion liegt der E-Mail Verkehr vom 15.09.2017 - 20.09.2017 zwischen einer Mieterin der Utrechterstr. 31, 13347 Berlin und des Stadtentwicklungsamtes - Fachbereich Stadtplanung - vor. Wie rechtfertigt das Bezirksamt die Tatsache, dass die bisherige bekannte Eigentümerin, nachträglich Anträge für die Fassaden und für die Wohnung im Quergebäude, trotz Milieuschutz, stellen kann und darf?

10. In dem vorliegenden E-Mail Verkehr zwischen der Mieterin und des Stadtentwicklungsamtes - Fachbereich Stadtplanung - ist die Rede davon, dass die Baustops aufrecht erhalten bleiben, bis auch für die Fassade und für die Wohnung im Quergebäude 3. OG entsprechende Anträge gem. § 173 BauGB gestellt werden. Die Mitarbeiterin des Stadtentwicklungsamtes - Fachbereich Stadtplanung - versicherte der Mieterin, dass die Bauaufsicht die Baustelle angeblich im Auge behalten wird. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass trotz Verhängung des Baustops Baumaßnahmen im 3. OG in der Utrechterstr. 31, 13347 Berlin durchgeführt worden sind? Auf die in der Anlage befindliche Fotoaufnahme wird Bezug genommen.

11. Im Nachhinein wurden alle gestellten Anträge der bisherigen bekannten Eigentümerin durch das Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung, trotz Milieuschutz, genehmigt. Inzwischen wurden alle die in der Utrechter Str. 31, 13347 Berlin, befindlichen Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Wieso stellt das Bezirksamt, insbesondere das Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - der bisherigen bekannten Eigentümerin und dubiosen Baufirmen für deren Machenschaften zur Verdrängung von Mietern einen Freifahrtschein aus?

12. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die umgewandelten Eigentumswohnungen in dem betreffenden Objekt bereits verkauft worden sind?

 

 
 

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