Drucksache - 0742/V  

 
 
Betreff: über die im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2017 zugelassenen über- und außer-planmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 06.10.2017
2. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.09.2017

Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTelefon:32200

SE Personal und Finanzen

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.:

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über die im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2017 zugelassenen über- und außer-planmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2017 sind die in der beigefügten Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächti-gungen von der Abteilung Ordnung, Personal und Finanzen,- SE Personal und Finanzen - zugelassen worden.

Sie werden vom Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7 Landeshaushaltsordnung mitgeteilt.

 

Die nachträgliche Genehmigung, der bis zum Jahresabschluss tatsächlich geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, durch das Abgeordnetenhaus von Berlin und durch die Bezirksverordnetenversammlung wird nach Art. 88 Abs. 2 und 4 der Verfassung von Berlin und den entsprechenden Regelungen der LHO unverzüglich nach Abschluss der Bücher für das Haushaltsjahr 2017 nachgeholt.

A)      Rechtsgrundlage

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

§ 37 Abs. 4 und 7 LHO

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen die Ausgabeer-mächtigung des Bezirkshaushaltsplans Mitte 2017 um 3.935.054,10 €. Sie werden bis auf 203.900,00 € durch erhöhte Finanzzuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen (Basiskorrektur zum Jahresabschluss), Mehreinnahmen sowie durch Min-derausgaben an anderer Stelle des Bezirkshaushaltsplans ausgeglichen. Es wurden außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ohne Ausgleich im Umfang von 5.543.310,00 € erteilt.

 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den   12 .09.2017

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 
 

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