Drucksache - 0732/V  

 
 
Betreff: Alles stirbt für sich allein? – Nein! Erfolgte Positionierungen von BVV und BA realisieren - die Benennung in Elise und Otto-Hampel-Platz vornehmen, Verwaltungsposse vermeiden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok, Morgenstern 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrAntrag SPD vom 19.09.2017
2. Beschluss vom 22.09.2017
3. VzK vom 14.11.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin        .        .2017

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, 33500

Straßen und Grünflächen

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0255/V / 0732/V

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

 

a)     „Endgültige Benennung des Elise-und-Otto-Hampel-Platzes“

 

sowie

 

b)     „Alles stirbt für sich allein? – Nein! Erfolgte Positionierungen von BVV und BA realisieren – Benennung in Elise und Otto-Hampel-Platz vornehmen, Verwaltungsposse vermeiden“

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

a)     Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.02.2017 folgende  Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0255/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die bereits beschlossene Umbenennung des Elise- und Otto-Hampel-Platzes spätestens bis zur Fertigstellung der Umgestaltung des ehemaligen Rathausvorplatzes zu vollziehen, um so eine feierliche Umbenennung bei der Übergabe des neuen Platzes zu ermöglichen.

 

b)     Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017

folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0732/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Benennung des Rathausvorplatzes Wedding in Elise und Otto-Hampel-Platz zu ermöglichen. D.h. dem Antrag der BIM auf Erlaubnis zur Benennung des Platzes vom 14. März 2016 zu entsprechen, den die BIM erst nach vorheriger Vergewisserung auf diesmal positiven Bescheid und erst nach schriftlicher Ermutigung zu erneuter Antragstellung durch das BA erneut gestellt hatte.

Die Benennung des Rathausvorplatzes Wedding soll, wie auf der Grundlage des o.a. und seither seitens des BA auch öffentlich vertreten, mit der baulichen Fertigstellung des Rathausvorplatzes erfolgen.

 

 

Das Bezirksamt hat am   07.11. 2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung zu o.g. Beschlüssen Nachfolgendesals Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

 

 

Die Benennung öffentlicher und privater Verkehrsflächen unterliegt den Bestimmungen des § 5 des Berliner Straßengesetzes ( BerlStrG ). Danach können Privatflächen auf Antragstellung des Eigentümers benannt werden, sofern dies im öffentlichen Interesse, insbesondere im Verkehrsinteresse, liegt und dies zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten notwendig ist.

 

Das Bezirksamt ist mit BA-Beschluss Nr. 1490 vom 01.03.2016 dem Wunsch der BVV gefolgt, gegenüber der BIM nochmals das Interesse an der Benennung des Vorplatzes zu bekunden und eine neue Antragstellung mit dem Ziel der Umsetzung zu prüfen. Die BIM ist dieser Bitte zwar nachgekommen und hat den Antrag erneut gestellt, jedoch wurde dieser durch das Straßen- und Grünflächenamt mit Bescheid vom 25.10.2016 mit Bezug auf die geltenden Benennungsvorschriften und erfolgter Stellungnahme des zuständigen Vermessungsamts abermals abgelehnt. Gerade weil die Orientierung hier erschwert wäre und eine Umnummerierung der auf dem Platz befindlichen Gebäude erfolgen müsste, liefe die Benennung gegen die geltenden rechtlichen Grundlagen.

 

Die Stadtteilvertretung mensch.müller hat in einer Stellungnahme vom 07.09.2017 zum Benennungsprozess den Vorschlag unterbreitet, den Abschnitt der Limburger Straße zwischen Genter und Müllerstraße, nach Elise und Otto Hampel umzubenennen:

 

„Dennoch halten wir an der Forderung nach einer deutlich sichtbaren Ehrung für Elise und Otto Hampel fest. Deshalb schlägt die Stadtteilvertretung mensch.müller vor, den Abschnitt der Limburger Straße zwischen Müllerstraße und Genter Straße nach Elise und Otto Hampel zu benennen. Bei diesem Abschnitt handelt es sich nicht um eine Straße im eigentlichen Sinne, sondern faktisch um einen Fußweg; nach unserem Kenntnisstand sind hier auch keine Anlieger von einer Namensänderung betroffen; und schließlich liegt dieser Abschnitt der Limburger Straße in der Verantwortung bzw. im Besitz des Bezirks mitte ( und nicht der BIM ), so dass hier eine zügige Umsetzung dieser Würdigung möglich sein sollte.“

 

Gleichzeitig erklärt sich die BIM bereit, auf der Freifläche des Platzes eine Gedenkstele zu finanzieren, so dass ein gut sichtbarer Erinnerungsort für die Eheleute Hampel geschaffen wird.

 

Das zuständige Vermessungsamt hat bereits signalisiert, dass es keine rechtlichen Bedenken gegen die Umbenennung des Weges gibt, da auch keine Anlieger betroffen sind.

 

Das Bezirksamt folgt damit dem Alternativvorschlag der Stadtteilvertretung.

Da aufgrund des Voranschreitens der Bautätigkeiten auf dem Vorplatz eine Lösung schnellstmöglich angestrebt wird, wird die Umbenennung des Teilstücks der Limburger Straße unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt.

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

    § 13 i.V.m. § 36 BezVG

    § 5 BerlStrG

 

 

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den 14.11.2017

 

 

 

 

 

von Dassel Weißler

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

 

 

 

 
 

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