Drucksache - 0708/V
(Text liegt vor)
Erledigungsfrist: 21.12.2017
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin………/V
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Kein Wegfall der Angebote des Nachbarschaftstreffs Torstraße während der Sanierungszeit: Angebote für Seniorinnen aufrechterhalten!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.02.2017 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 248/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Angebote des Nachbarschaftstreffs Torstraße 203-205 für SeniorInnen während der Sanierungsmaßnahmen der WBM im Sommer 2017 einzuleiten mit dem Ziel, die bestehenden Angebote temporär in benachbarte Einrichtungen „auszulagern“ bzw. ggf. alternative temporäre Lösungen zu finden. Hierbei sollen einbezogen werden: SeniorInnenvertretung Mitte, Volkssolidarität, Stadtteilkoordinationen Brunnenstraße Süd, Träger und Vereine, die derzeit im Nachbarschaftstreff Angebote aufrechterhalten, Umliegende Einrichtungen (z.B. Domizil, Kieztreff Koepjohann, Kinder in die Mitte, Freunde alter Menschen, etc.) Sofern Hilfskräfte zum Freiräumen der Torstraße 203 und zum temporären Umzug von Gegenständen in benachbarte Einrichtungen notwendig sind, wird das Bezirksamt gebeten, hierzu Kontakt mit der WBM aufzunehmen
Das Bezirksamt hat am 05.09.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.
Nach der Ankündigung der WBM, in der Begegnungsstätte Torstraße im Zeitraum vom 12.06. bis 04.08.2017 Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, hatte das Bezirksamt über den Träger der Einrichtung, der Volkssolidarität Berlin e.V., der Leiterin der Begegnungsstätte bereits Unterstützung bei der Akquise von geeigneten Ausweichquartieren zur Aufrechterhaltung der Angebote im Sinne des Ersuchens zugesagt.
Zwischenzeitlich hat die WBM aber dem Bezirksamt die Kündigung der Räume in der Torstr. 203 zugestellt, ausgesprochen zum vereinbarungsgemäß nächsten Termin, dem 01.01.2018.
Diese Kündigung hatte die WBM bereits in der Vorankündigung mit einem verlässlichen Angebot über die Vermietung neuer Räume in der Torstr. 190 verbunden.
Das Bezirksamt hat die Räume gemeinsam mit dem Träger der Einrichtung besichtigt; der Träger hat daraufhin den Weiterbetrieb am Ersatzstandort zugesagt, wenn auch die Verringerung der Angebotsfläche bedauert wurde. Derzeit werden die vom Bezirksamt für erforderlich gehaltenen Umbauten am neuen Standort durch die WBM auf ihre technische Umsetzbarkeit und die damit verbundenen Kosten geprüft. Im Anschluss daran werden, nachdem über die Inhalte und Kosten Einvernehmen erzielt wurde, ein neuer Mietvertrag mit der WBM und eine neue Kooperationsvereinbarung mit der Volkssolidarität e.V. abgeschlossen.
Es ist leider nicht auszuschließen, dass der Übergang von der bisherigen Einrichtung zur neuen Einrichtung wegen der notwendigen Umbaumaßnahmen nicht zum 1.1.2017 gelingt. Das Bezirksamt erwartet aber von der WBM, dass die Einrichtung am alten Standort weiter betrieben werden kann, bis die neue Einrichtung fertiggestellt ist.
Schon der Betrieb der Einrichtung in der Torstr. 203 stellte nach dem einschlägigen Regelwerk eine sog. „ Überlassung unter Wert“ dar, da der Träger wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Miet- und Nebenkosten zusätzlich zu den für den Betrieb vor Ort aufgewendeten Eigenmitteln zu bestreiten.
Das Bezirksamt verbindet daher die Aufnahme des Betriebes am neuen Standort mit der Erwartung, dass die BVV der Überlassung unter Wert zum Betrieb dieser Seniorenbegegnungsstätte zustimmt. Über die Höhe der Einnahmen, auf die hier verzichtet werden soll, kann erst nach Abschluss des Mietvertrages und der Kooperationsvereinbarung mit der Volkssolidarität e.V: berichtet werden.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag über die Einrichtung auch um die bisher nicht vereinbarten Nutzungszwecke „ allg. Begegnungsstätte, Standort Quartiersmanagement und Notaufenthalt im Katastrophenfall (ohne Übernachtung)“ erweitert werden wird.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den . .2017
Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe
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