Drucksache - 0706/V  

 
 
Betreff: Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches und des Titels des Bebauungsplanes 1-81B (Spreepromenade)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 18.09.2017
2. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text liegt vor)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.08.2017

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTelefon:44600

Stadtentwicklungsamt

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.:

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über den Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches und des Titels des Bebauungsplanes 1-81B (Spreepromenade)

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 22.08.2017 beschlossen:

 

  1.                                                                                                          Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-81B (Spreepromenade) wird geringfügig angepasst. Der Geltungsbereich wird um einen Teilbereich der öffentlichen Straßenverkehrsfläche der Michaelkirchstraße bis zu deren Mitte erweitert sowie auf der Grundstücksfläche Brückenstraße 6, Teilfläche des Flurstücks 200 (Flur 718) geringfügig zurückgenommen. Des Weiteren erfolgen weitere untergeordnete Anpassungen des Geltungsbereichs.

 

  1.                                                                                                        Der Bebauungsplantitel wird geändert und lautet nun folgendermaßen: 1-81 für die zwischen Brückenstraße und Michaelkirchstraße an die Spree angrenzenden Flurstücke 200 (tlw.), 34, 37, 41, 42 (tlw.), 284 (tlw.) und 283 (Rungestraße 18A, Köpenicker Straße 60, 70, 73 tlw.), die angrenzenden Flurstücke 40 und 43 sowie eine Teilfläche der Michaelkirchstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

A)      Begründung:

zu I und II: Der bisher an der Michaelkirchstraße anliegende Geltungsbereich bezieht nun einen Teil der Michaelkirchstraße bis zu deren Mitte mit ein. Diese Änderung wurde erforderlich, um den geplanten Uferweg unter der Michaelbrücke mit in den Geltungsbereich aufzunehmen. Der östlich benachbarte Bebauungsplan I-32aa wird ebenfalls die halbe Straßenfläche der Michaelkirchstraße, auf der östlichen Seite, in den Geltungsbereich aufnehmen, sodass ein lückenloser Anschluss der beiden Bebauungspläne gewährleistet ist. Im westlichen Bereich wurde der Geltungsbereich auf dem Flurstück 200 (Flur 718) reduziert. Die Anpassung ist notwendig, weil sich der Bebauungsplan nur noch auf die Fläche beschränken soll, die erforderlich ist, um das dort vorgesehene Geh-, Fahr- und Leitungsrechte planungsrechtlich zu sichern. Des Weiteren ergeben sich aus der Fortentwicklung des Bebauungsplanes und des mittlerweile vorliegenden Lageplans untergeordnete Anpassungen des Geltungsbereichs.

Der Zusatz "B" wurde im Bebauungsplantitel gestrichen, da es sich nicht um einen generellen Bebauungsplan handelt.

B)      Rechtsgrundlage

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

C)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 22.08.2017

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 

 
 

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