Drucksache - 0706/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text liegt vor)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTelefon:44600 Stadtentwicklungsamt BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über den Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches und des Titels des Bebauungsplanes 1-81B (Spreepromenade) Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 22.08.2017 beschlossen:
A) Begründung: zu I und II: Der bisher an der Michaelkirchstraße anliegende Geltungsbereich bezieht nun einen Teil der Michaelkirchstraße bis zu deren Mitte mit ein. Diese Änderung wurde erforderlich, um den geplanten Uferweg unter der Michaelbrücke mit in den Geltungsbereich aufzunehmen. Der östlich benachbarte Bebauungsplan I-32aa wird ebenfalls die halbe Straßenfläche der Michaelkirchstraße, auf der östlichen Seite, in den Geltungsbereich aufnehmen, sodass ein lückenloser Anschluss der beiden Bebauungspläne gewährleistet ist. Im westlichen Bereich wurde der Geltungsbereich auf dem Flurstück 200 (Flur 718) reduziert. Die Anpassung ist notwendig, weil sich der Bebauungsplan nur noch auf die Fläche beschränken soll, die erforderlich ist, um das dort vorgesehene Geh-, Fahr- und Leitungsrechte planungsrechtlich zu sichern. Des Weiteren ergeben sich aus der Fortentwicklung des Bebauungsplanes und des mittlerweile vorliegenden Lageplans untergeordnete Anpassungen des Geltungsbereichs. Der Zusatz "B" wurde im Bebauungsplantitel gestrichen, da es sich nicht um einen generellen Bebauungsplan handelt. B) Rechtsgrundlage § 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 22.08.2017 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe
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