Drucksache - 0600/V
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche geeigneten Flächen den Graffiti Sprayern zur Verfügung gestellt werden können, um legal und ungehindert zu sprayen.
Begründung: Die Strafverfolgung von Sachbeschädigungen durch Graffiti ist eine Belastung für die Polizei als auch für die Anwohner des Bezirks. Für die Anwohner sind Beschmierungen durch Graffiti insofern eine Belastung, wenn sie bemerken, dass ihre Hausfassade besprüht wurde. Wenn jedoch Graffiti Sprayern eine legale Möglichkeit geschaffen wird, gehen die illegalen Aktivitäten zurück und würde die Polizei spürbar entlasten.
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