Drucksache - 0593/V  

 
 
Betreff: Keine (Teil)schließung der Arkaden im Nikolaiviertel- endlich den Willen der BürgerInnen umsetzen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Ochse, Kociolek, Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.07.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 11.07.2017
2. Beschluss vom 20.07.2017
3. VzK vom 29.06.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.06.2018

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTelefon:44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0593/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Keine (Teil)schließung der Arkaden im Nikolaiviertel - endlich den Willen der BürgerInnen umsetzen!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0593/V):

Das Bezirksamt wird ersucht, kurzfristig Maßnahmen zum Erhalt der Arkaden im Nikolaiviertel insb. in der Probst- und Poststraße zu ergreifen, sich den Auffassungen der Senatsbaudirektorin, der Denkmalpflege, der Unteren Denkmalschutzbehörde und des Landesdenkmalamts (Gegen die Schließung der Arkaden) vollumfänglich anzuschließen und dementsprechend die Erhaltungssatzung gemäß der Drs. 2479/IV zeitnah festzusetzen. Bauliche Maßnahmen, die den Charakter der Arkaden und ihre Funktion verändern (z.B. durch Verglasung) sind strikt abzulehnen.

 

 

Das Bezirksamt hat am    26.06.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund der städtebaulichen Gestalt für das Gebiet „Nikolaiviertel“ ist nach der Veröffentlichung im GVBl am 08. Juni 2018 in Kraft getreten.

A)       Rechtsgrundlage

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)       Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.                Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
  2.                Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Berlin, den 26.06.2018

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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