Drucksache - 0578/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0578/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Mehr Einbeziehung der BVV bei der Einziehung von öffentlichen Grünanlagen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0578/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, den Ausschuss UmNatGrün über jedwede Absichten und Gründe zur Einziehung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Vorfeld vor einer Entscheidung durch das Bezirksamt schriftlich zu unterrichten.
Das Bezirksamt hat am 14.11.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt wird künftig den Ausschuss UmNatVGrün über alle bevorstehenden Einziehungen von Grünanlagen bzw. Teile von Grünanlagen informieren.
Alle Vorgänge, die Einziehungen von Teilflächen oder Gesamtflächen öffentlicher Grünanlagen beinhalten, bedürfen der Schlusszeichnung der Bezirksstadträtin. Damit wird die Absicht zur Einziehung dokumentiert. Die Entscheidung über die Wirksamkeit fällt erst nach dem Eintritt der Rechtskraft des Verwaltungsaktes. Nach § 2 Abs. 4 und 5 Grünanlagengesetz von Berlin ist die Einziehung unter Angabe des Grundes im Amtsblatt für Berlin zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung erfolgt, indem der Verfügungstext für das Amtsblatt online in ein Formular eingepflegt wird.
An dieser Stelle wird der Ausschuss der BVV für Umwelt, Natur Verkehr und Grün über das Büro der Bezirksstadträtin den Bekanntmachungstext erhalten, dabei wird zusätzlich zur Erläuterung ein Lageplan beigefügt werden.
Die BVV-Mitglieder haben somit mindestens eine Woche vor Veröffentlichung der Einziehungsabsicht im Amtsblatt den Veröffentlichungstext einschließlich eines Lageplans. Gegen Einziehungen von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen kann Widerspruch eingelegt werden. Sofern kein Widerspruch eingelegt wird, tritt die Rechtskraft ca. 6 Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin ein.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 14.11.2017 |
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