Drucksache - 0575/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTelefon:44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0575/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Asbestgefahr weiterhin ernst nehmen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0575/V): Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird 1.für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die fast 6.300 in ihrem Eigentum stehenden Wohnungen in Berlin-Mitte zu sanieren, die unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial erstellt wurden; 2.für den Aufbau eines für Bürgerinnen und Bürger einsehbaren Asbest-Registers, aus dem ersichtlich ist, welche Wohnung unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial errichtet wurde, welche Wohnungen aufgrund des Baualters oder des Zeitpunkts der letzten Sanierung asbestbefangen sein könnten und in welchen Wohnungen bereits eine Asbest-Sanierung erfolgt ist. 3.für eine umfassende Bestandsaufnahme aller Wohngebäude in Berlin, die Asbestbauteile aufweisen. Ferner wird das Bezirksamt ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass dieser einen Sanierungsfahrplan erstellt, in dem Maßnahmen und zeitlicher Ablauf zur Beseitigung der Asbest-Belastung in Wohngebäuden benannt werden und der Fortschritt der Sanierungsmaßnahmen dokumentiert wird. Das Bezirksamt hat am 22.08.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hatte dem Bezirksamt mit Schreiben vom 16.09.2017 auf das Anliegen zur DS 2876/IV geantwortet (s. Anlage). Diese Antwort wurde umgehend (per E-Mail am 22.09.2017) an das Büro der BVV - in Ergänzung des Schlussberichtes zur DS 2876/IV - mit der Bitte um Weiterleitung zur Kenntnis an die Fraktionen übermittelt. A) Rechtsgrundlage § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 22.08.2017 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe
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