Drucksache - 0570/V  

 
 
Betreff: Bürgerinnen und Bürger über erhöhten Mietzuschuss im sozialen Wohnungsbau informieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Diedrich sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.07.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 11.07.2017
3. Austausch LINKE+Grüne vom 11.07.2017
4. Beschluss vom 20.07.2017
4. VzK vom 12.12.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:14.11.2017

Jugend, Familie und BürgerdiensteTel.:23700

Amt/SE/OE

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0570/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Bürgerinnen und Bürger über erhöhten Mietzuschuss im sozialen Wohnungsbau informieren

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0570/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Senat von Berlin in Bürgerämtern und sonstigen öffentlichen Einrichtungen intensiv die kürzlich beschlossene Erhöhung des Mietzuschusses für Wohnungen im Sozialen Wohnungsbau zu bewerben.

Den Anspruchsberechtigten soll sowohl die Online- Antragstellung als auch das Beratungsangebot des Dienstleisters des Landes bekannt gemacht werden. Darüber hinaus soll eine Kooperation zwischen dem Dienstleister des Landes und dem Bezirksamt Mitte von Berlin, z. B. die entsprechende Beratung in Bürgerämtern geprüft werden. Das Bezirksamt soll darauf hinwirken, dass die Bewerbung auch in bezirksrelevanten Fremdsprachen erfolgt.

 

Das Bezirksamt hat am 05.12.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Dem Ersuchen wird zum Teil gefolgt.

 

Das Bezirksamt wird künftig auf den Seiten des Bürgeramtes in der Weise auf die neue Leistung hinweisen, dass hier der Link zur entsprechenden Seite der SenStadtWohn übernommen wird.

http://www.mietzuschuss.berlin.de/media/de/mietzuschuss_sozialwohnungen_berlin_Kurzantrag.pdf

Die angesprochene Seite ist aus Sicht des Bezirksamtes so gut und hilfreich für die betroffenen Mieter*innen, dass eine weitergehende eigene Werbung nicht zielführend erscheint. Bzgl. der Bewerbung dieser hilfreichen und ausführlichen Hinweise in bezirksrelevanten Sprachen wird auf den Zwischenbericht zu Drs. 0145/V verwiesen, in dem das Bezirksamt ausführt, dass im Herbst 2017 mit der Neugestaltung der Internetseiten des Bezirksamtes auch die Mehrsprachigkeit erreicht werden soll.

r das Jahr 2018 ist laut Auskunft des Dienstleisters (zgs consult GmbH), der das Angebot für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gestaltet, geplant, Flyer (Papier + pdf) in relevante Sprachen, zunächst englisch, türkisch und russisch zu übersetzen. Hinweise zu weiteren Sprachen können vom Bezirksamt Mitte eingebracht werden.

 

Im Hinblick auf die intendierte Kooperation zwischen dem vom Land Berlin beauftragten Dienstleister und dem Bezirksamt Mitte von Berlin zu entsprechender Beratung in den Bürgerämtern kann dem Ersuchen leider nicht gefolgt werden, weil sich die Beratungsfunktion der Bürgerämter grundsätzlich auf die in den Bürgerämtern angebotenen Produkte beschränkt.

 

Der „Mietzuschuss in Sozialwohnungen in Berlin“ ist jedoch eine Leistung des Landes, für die weder die Berliner Bezirke noch die Berliner Bürgerämter zuständig sind.

Mithin stehen hier weder inhaltliche noch personelle Kapazitäten zur Verfügung noch ist im Rahmen der KLR mit einer entsprechenden Budgetierung zu rechnen. Das Land Berlin hat vielmehr festgelegt, dass die Leistung von einem externen Anbieter zu erbringen ist.

 

A)      Rechtsgrundlage

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den Datum

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Dr. Obermeyer

 

 

 

 

 
 

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