Drucksache - 0504/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0504/V
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Für die Berliner Mischung aus Wohnen und Arbeiten: Ein Gewerbeflächensicherungskonzept für Mitte
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.06.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0504/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, ein Gewerbeflächensicherungskonzept „als sonstige städtebauliche Planung“ zur Sicherung der Nutzungsmischung von Gewerbe und Wohnen im Bezirk Mitte aufbauend auf dem Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe zu erstellen. Hierfür sollen GRW-Mittel beantragt werden.
Das Bezirksamt hat am 05.09.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Im I. Quartal 2017 wurde ein Senatsbeschluss gefasst der die Fortschreibung und Aktualisierung des StEP Industrie und Gewerbe – Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich von 2011 beinhaltet. Die veränderten Rahmenbedingungen durch die wachsende Stadt und dadurch zunehmende Flächenkonkurrenzen sowie globaler Veränderungen von Produktions- und Arbeitsweisen, Entwicklungen im Umweltbereich und wachsender regionaler Verflechtungen erfordern eine Synchronisierung des StEP Industrie und Gewerbe mit den Stadtentwicklungsplänen Wohnen, Zentren und Verkehr mit dem Ziel frühzeitig Flächenkonkurrenzen zu erkennen. Der StEP Industrie und Gewerbe wird kein Managementinstrument sein, sondern vor allem einen Leitbildcharakter mit langfristigem Horizont zur Flächenvorsorge für das produzierende Gewerbe und die Einordnung von Schwerpunkten zur Verknüpfung von Wirtschaft und Wissen (Zukunftsstandorte) sein. Es ist vorgesehen, dass der Bezirk Mitte (alle Bezirke) sich intensiv während der Erarbeitung beteiligt. Der Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess soll im 2. Halbjahr 2018 mit einem Senatsbeschluss abgeschlossen sein. Aufbauend auf dem dann beschlossenen StEP Industrie und Gewerbe beabsichtigt das Bezirksamt in 2019 ein Konzept zur Gewerbesicherung in einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit der zuständigen bezirklichen Fachämter zu erarbeiten. Für dieses Konzept besteht grundsätzlich die Möglichkeit GRW-Mittel zu beantragen. Für die Projektvorstellung bei der Senatsverwaltung WiEnBE sollte der Senatsbeschluss jedoch abgewartet werden.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe
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