Drucksache - 0486/V  

 
 
Betreff: Damit der Hund kein Hindernis darstellt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Ochse, Kociolek, Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bü90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
11.07.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.07.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
2. BE SozGes vom 11.07.2017
4. Beschluss vom 20.07.2017
5. VzK als SB vom 22.05.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:25.04.2018

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0486/V

Mitte von Berlin

 

___________________________________________________________________

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Damit der Hund kein Hindernis darstellt

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0486/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Einrichtung von ASOG-Plätzen für die Wintersaison 2017/2018 sicherzustellen, dass bei mind. 1/4 der einzurichtenden Plätze in den Gebäuden auch Aufbewahrungsboxen für Hunde aufgestellt werden.

 

Das Bezirksamt hat am    08.05.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Der Kältehilfewegweiser wies für die Kältehilfesaison 2017/2018 (http://www.kaeltehilfeberlin.de/images/PDF/Kaltehilfe_2017_final_neu.pdf)

drei Einrichtungen in Mitte aus, die die Möglichkeit boten, einen Hund in die Notunterkunft mitbringen zu können. Das waren:

 

  • Berliner Stadtmission, Notübernachtung Lehrter Straße, Lehrter Str. 68, 10557 Berlin
  • AWO Kreisverband Mitte, Notübernachtung JugendKulturZentrum PUMPE, Lützowstr. 42, 10785 Berlin
  • Nachtcafé „Unter Druck“, Oudenarder Str. 26, 13347 Berlin

 

Die Stadtmission mit 125 registrierten Plätzen in der Lehrter Str. 68 berichtete, dass theoretisch jeder Gast einen Hund bzw. ein Haustier mitbringen könne. Die Hunde wurden zwar nicht in Hundeboxen verbracht, mussten aber angeleint werden. Pro Woche wurde das Angebot im Schnitt vier- bis fünfmal angenommen, wobei ein Gast mit Hund meistens gleich mehrere Tage hintereinander gekommen ist. Neben diesem ganz pragmatischen Umgang mit Obdachlosen mit Hund, bot die Berliner Stadtmission sogar einen separaten Schlafraum für vier Gäste mit Hund an.

Auch die AWO räumte in der Notübernachtung JugendKulturZentrum PUMPE in der Lützowstr. 42, die Möglichkeit ein, Hunde mitbringen zu dürfen. Bis Dezember 2017 machte davon jedoch niemand Gebrauch. Danach kam regelmäßig ein Klient mit Hund. Der Umgang damit war auch hier ganz pragmatisch und unkompliziert. Mit dem Einverständnis und auch zur Freude aller Mitbewohner schlief der Hund angeleint mit im Zimmer auf dem Boden. Es wurde zwar noch erwogen, ein spezielles „Hundezimmer“ einzurichten, das war aber wegen des mangelnden Bedarfs gar nicht erforderlich.

Das Nachtcafé „Unter Druck“ in der Oudenarder Str. 26 war auch auf die Aufnahme von Obdachlosen mit Hund eingerichtet, wobei das Angebot aber ebenfalls nur von einer Person genutzt wurde. Auch hier blieb der Hund angeleint beim Besitzer, Hundeboxen sind nicht vorgesehen.

Allgemein wird der Einsatz von Hundeboxen auch als kritisch angesehen. Zum einen nehmen sie Platz weg und zum anderen sind die Hunde an ein freies Leben auf der Straße in enger Gemeinschaft mit ihrem Herrchen bzw. Frauchen gewöhnt, sodass sie sich vermutlich nicht ganz problemlos in Hundeboxen verbringen lassen würden.

 

Aus den Erfahrungen dieser Einrichtungen sowie dem pragmatischen und unkomplizierten Umgang mit Obdachlosen mit Hund ergibt sich, dass der Hund bei der Suche nach einer Kältehilfe-Notunterkunft kein Hindernis darstellt. Im Bezirk Mitte gab es in der Kältesaison 2017/2018 ausreichend Möglichkeiten, einen Hund in die Kältehilfeeinrichtung mitzunehmen. Auch für die Kältesaison 2018/2019 ist davon auszugehen, dass in den Kältehilfeeinrichtungen genügend Plätze für Obdachlose mit Hund zur Verfügung stehen werden, zumal die Berliner Stadtmission als feste Kältehilfeinstitution und größter Anbieter hier mit ihrem Angebot wieder am Start sein wird.

Damit muss im Bezirk Mitte während der Kältehilfesaison kein Obdachloser mit Hund auf der Straße übernachten.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine
 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine
 

Berlin, den     08.05.2018

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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