Drucksache - 0477/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTel.: 32200
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0188/V -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
POLITISCHE SCHWERPUNKTE DER HAUSHALTSPLANAUFSTELLUNG 2018/2019
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.05.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0477/V):
Das Bezirksamt wird ersucht bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2018/2019 folgende Punkte mit den angegebenen Mindestmehrbedarfen zu berücksichtigen (Delta bezieht sich auf das IST 2016). Bei Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs sind Spielräume rigoros zu prüfen und die aufgeführten Bereiche bei Bedarf auch entsprechend der jeweiligen Zielsetzungen über die unten genannten Beträge hinaus zu verstärken:
Der Schülerhaushalt ist weiter zu führen, die Zahl der teilnehmenden Schulen auszubauen und eine geeignete Lösung für die notwendige externe Begleitung zu finden.
Die Ersatz-Beschaffung von Parkscheinautomaten soll auf 2,5 Mio. Euro pro Haushaltsjahr begrenzt werden und stattdessen sukzessive erfolgen (auch um Folgeerneuerungen auf mehrere Haushaltsjahre zu verteilen). Ausgenommen davon sind einmalige Kosten zur Einrichtung des neuen Parkraumbewirtschaftungegebiets in der nördlichen Luisenstadt. Die Einnahmeerwartung bei der Gewinnabführung aus der Parkraumbewirtschaftung ist entsprechend zu gestalten.
Zusätzliche Sachmittel im Bereich Parkraumbewirtschaftung soll für Gutachten zur Schaffung weiterer Bewirtschaftungszonen eingeplant werden.
Der Bezirk soll dafür Sorge tragen. dass der Integrationsfond trotz sinkender Zahlen Geflüchteter weiterhin angemessen ausfinanziert wird.
Die Angebote der frühen Hilfen I aufsuchenden Hilfen werden spürbar aufgestockt.
Weitere Auflagen im Bereich Personal: Vor der Einrichtung neuer Stellen sind die Ämter aufgefordert ihre freien Stellen zu besetzen und ggf. Stellenbedarfe durch Modifikation zu decken. Laut KA 0063N sind nach Aufsummierung aller freien Stellenanteile in den Ämtern 185,7 VzÄ unbesetzt (ganze Stellen: 86 und Teilzeitanteile 99,7; Stand Jahresbeginn). Um die Teilzeitanteile wieder verfügbar zu machen (und trotzdem dem Rechtsanspruch auf Vollzeitbeschäftigung gerecht werden zu können) sollen bei Bedarf zunächst Beschäftigungspositionen im Umfang von mindestens einem Drittel der aufgrund von Teilzeit freien Stellenanteile je Organisationseinheit geschaffen werden.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob im Rahmen des VzÄ Abbaus ganz oder teilweise in Sachmittel umgewandelte Personalmittel wieder in Personalmittel umgewandelt werden können und ob diese Stellen (Sportplatzwartinnen, Pförtnerinnen) wieder in bezirklicher Verantwortung geschaffen werden können.
Die Bedarfe der Wachsenden Stadt sind bei der Personalplanung zu berücksichtigen (überproportionale Berücksichtigung von Jugend, Soziales, Schule und Bürgerdienste) und es sind maximale Anstrengungen zu unternehmen, um kurz- mittel- und langfristig die bauenden Bereiche personell bedarfsgerecht zu verstärken (z.B. Einführung duales Studium, Poolausschreibungen, Kooperation mit Land und anderen Bezirken, attraktive Arbeitsplatzgestaltung).
Das Bezirksamt hat am 29.1. 2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt bedauert, dass durch ein Versehen diese Drucksache noch nicht abschließend bearbeitet worden ist. Das Bezirksamt hat aber nicht nur die in der Drucksache benannten Schwerpunkte in den dann von der BVV beschlossenen Haushaltsplanentwurf eingearbeitet, sondern auch im Hauptausschuss regelmäßig zum Umsetzungsstand und den eingeleiteten Verfahrensschritten der nicht haushaltskapitel- und haushaltstitelkonkreten Vorhaben berichtet. Dies betrifft auch unterjährige zusätzliche Personalkapazitäten in den einzelnen Ämtern aufgrund von Zusagen der Senatsfinanzverwaltung sowie kurzfristig vom Bezirksamt beschlossener Ausweitung von Personalkapazitäten zur Erledigung von neuen oder wachsenden Aufgaben wie beispielsweise der Betreuung neuer Milieuschutzgebiete.
Auch die langfristige Personalentwicklung im Bezirksamt Mitte verbunden mit der Attraktivierung des Bezirksamtes als Arbeitgeber ist inzwischen ein Aufgabengebiet, dem sich das Bezirksamt ämterübergreifend und koordiniert durch die SE Personal und Finanzen vielfältig und kreativ widmet. Auch über dieses Themenfeld, in das auch das Zurückführen von externalisierten Dienstleistungen in das Bezirksamtspersonal fällt, wurde im Hauptausschuss regelmäßig berichtet.
Die von der BVV benannten Themenfelder werden im Rahmen des Aufstellungsprozesses zum Haushalt 2020/ 2021 erneut im Fokus stehen. Das Bezirksamt sichert zu, dass die BVV wie beim letzten Haushaltsaufstellungsprozess so rechtzeitig und umfassend involviert wird, dass sie die Fortführung dieser Themen aktiv und steuernd begleiten kann.
A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Berlin, den 29.01.2019
Bezirksbürgermeister von Dassel |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |