Drucksache - 0472/V  

 
 
Betreff: Sofortige vorübergehende Aussetzung von Kostensenkungsverfahren in besonderen Fällen bei den Kosten der Unterkunft (KdU)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Lötzer und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DAntr LINKE vom 16.05.2017
2. Beschluss vom 18.05.2017
3. VzK vom 07.06.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:09.05.2018

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0472 /V

Mitte von Berlin

 

___________________________________________________________________

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Sofortige vorübergehende Aussetzung von Kostensenkungsverfahren in besonderen Fällen bei den Kosten der Unterkunft (KdU)

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.05.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0472/V)

 

Das Bezirksamt als kommunaler Träger für die Organisation der KdU wird aufgefordert, das Jobcenter Mitte zu einem ab sofort bis zum 31.12.2017 geltenden Moratorium aufzufordern. Das Moratorium soll für Bedarfsgemeinschaften auch in laufenden Kostensenkungsverfahren gelten, bei denen noch keine Entscheidung getroffen wurde sowie in Fällen, bei denen eine erneute Überprüfung (z.B. durch Änderung der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft) erfolgt. Bereits realisierte Kostensenkungen haben Bestand. Bei Überschreitungen der Richtwerte nach Nr. 3.2. Ziffer 2 AV Wohnen bis zu 20% sollen während der Geltungsdauer keine neuen Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden und soll die Soziale Wohnhilfe nicht zur Stellungnahme aufgefordert werden. Die Kumulierung mit anderen Zuschlägen soll nur in Fällen nach Nr. 3.5.1 AV Wohnen gestattet sein. Die Erfassung im Fachcontrolling AV

Wohnen soll weiterhin nach den bisherigen Kriterien erfolgen und von dem Moratorium nicht berührt sein.

 

Das Bezirksamt hat am    22.05.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Kostensenkungsverfahren war beim Jobcenter bis zum 31.12.2017 ausgesetzt.

Mit dem Inkrafttreten der neuen AV-Wohnen zum 01.01.2018 werden Kostensenkungsverfahren unter der Berücksichtigung der neuen Richtwerte dort wieder ordnungsgemäß durchgeführt.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine
 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine
 

Berlin, den  22.05.2018

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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