Drucksache - 0457/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Trifft es zu, dass ein Mitglied des Bezirksamtes Mitte am 26. April 17 zu einem Tagesordnungspunkt des Hauptausschusses im Abgeordnetenhaus geladen war, dieser Tagesordnungspunkt aber verschoben werden musste, da das BA-Mitglied zum Zeitpunkt der Behandlung desselben nicht anwesend war?
2) Wenn ja, um welches Mitglied des Bezirksamtes handelte es sich?
3) Wie hoch ist die Konventionalstrafe und wer wäre ggf. für die Zahlung dieser Strafe verantwortlich (Bezirksamt, das BA-Mitglied selbst, andere Stelle)?
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