Drucksache - 0456/V
Ich frage das Bezirksamt:
1. Trifft es zu, dass es für die Großflächenwerbung an der Straße Unter den Linden 41 / Glinkastraße keine Genehmigung gibt, die Werbung also ungenehmigt/illegal angebracht wurde/ist? 2. Welche behördlichen Maßnahmen hat das Bezirksamt vorgenommen und hat das Bezirksamt den Gerichtsweg beschritten und falls ja, mit welchem Ergebnis? 3. Hat das Bezirksamt im Rahmen der behördlichen Maßnahmen Sofortvollzug angeordnet oder eine Ersatzvornahme angedroht und wenn nein, warum nicht und wie ist die gängige Handlungspraxis des Bezirkes bei ungenehmigten und trotzdem weiterhin betriebenen Großflächenwerbeanlagen?
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