Drucksache - 0456/V  

 
 
Betreff: Unter den Linden/Glinkastr. - duldet der Bezirk illegale Großflächenwerbung?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Fritz und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. MA CDU vom 16.05.2017
2. Antwort vom 06.06.2017

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Trifft es zu, dass es für die Großflächenwerbung an der Straße Unter den Linden 41 / Glinkastraße keine Genehmigung gibt, die Werbung also ungenehmigt/illegal angebracht wurde/ist?

2.       Welche behördlichen Maßnahmen hat das Bezirksamt vorgenommen und hat das Bezirksamt den Gerichtsweg beschritten und falls ja, mit welchem Ergebnis?

3.       Hat das Bezirksamt im Rahmen der behördlichen Maßnahmen Sofortvollzug angeordnet oder eine Ersatzvornahme angedroht und wenn nein, warum nicht und wie ist die gängige Handlungspraxis des Bezirkes bei ungenehmigten und trotzdem weiterhin betriebenen Großflächenwerbeanlagen? 

 

 
 

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