Drucksache - 0436/V  

 
 
Betreff: Neue Wahlperiode, alte Probleme: Unternehmensfreundliche Novellierung der Überbrückungs-hilfen weiterhin einfordern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Kociolek, Ochse, Kurt und die übrigen Mitglieder der FraktionSchug, Sascha
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Vorberatung
22.05.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2020 
!!! A B G E S A G T !!! - 36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
30.04.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
3. Beschluss vom 22.06.2017
4. SB VzK vom 27.02.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .02.2020

Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0436/V

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-
Neue Wahlperiode, alte Probleme: Unternehmensfreundliche Novellierung der Überbrückungshilfen weiterhin einfordern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.06.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0436/V):

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich im Ausschuss für Räumungsbetroffene für folgende Anliegen einzusetzen:

        Die Antragstellung von Überbrückungshilfen soll deutlich vereinfacht werden, indem beizubringende Unterlagen auf den letzten Jahresabschluss reduziert werden.

        Bei der Entscheidung über Anträge auf Überbrückungshilfe (gem. § 53 Landeshaushaltsordnung sowie der Richtlinien für die Gewährung von Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende) sollen die tatsächlichen Planungsumsetzungen und Bauabläufe vor Ort berücksichtigt und nicht zu Lasten der antragstellenden Gewerbetreibenden ausgeblendet werden.

        Bei der Heranziehung des Einkommens der Antragsteller/des Antragstellers soll auf die Heranziehung des Haushaltseinkommens verzichtet und nur die wirtschaftliche Situation der Antragstellerin/des Antragstellers betrachtet werden.

        Anträge auf Überbrückungshilfen sollen nach maximal drei Monate von der zuständigen Stelle entschieden sein.

Das Bezirksamt hat am  25.02.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt Mitte ist im Ausschuss für Räumungsbetroffene stellvertretend für den Rat der Bürgermeister durch den Bezirksbürgermeister vertreten. In dieser Funktion konnte sich das Bezirksamt Mitte seit Anfang 2017 davon überzeugen, dass die Antragstellung für Überbrückungsleistungen so aufwandsarm wie möglich für die betroffenen Unternehmen gestaltet ist. Zu den konkreten Forderungen der BVV kann mit der Erfahrung von drei Jahren aktiver Mitarbeit im Ausschuss für Räumungsbetroffene wie folgt Stellung genommen werden.

1. Spiegelstrich:

In der Vergangenheit wurde gefordert, das Antragsverfahren zu erleichtern, indem die Gewerbetreibenden nur den Jahresabschluss des vergangenen Jahres vorlegen müssen und auf die Selbstauskunft verzichtet werden sollte. Das Problem ist: Es würden aussagekräftige Vergleichsmöglichkeiten fehlen. Ein Vergleich der Umsätze „vor“ und „ab Beginn“ der Baumaßnahmen wäre gar nicht oder nur schwer möglich. Zudem wäre ohne die Selbstauskunft die erforderliche besondere Härte (Existenzbedrohung) nicht feststellbar. Ein reiner Mitnahmeeffekt kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es werden nur diejenigen Unterlagen abgefordert, welche jeder ordentliche Kaufmann ohnehin zur Vorlage beim Finanzamt oder Steuerberater vorzuhalten hat!!

2. Spiegelstrich:

Bei der Entscheidung über die Anträge wird selbstverständlich berücksichtigt, ob es zu Bauverzögerungen gekommen ist oder nicht. Manche Baustelle dauert länger an als gedacht. Hierbei wird immer zugunsten der Antragsteller entschieden und die Möglichkeit geboten, einen weiteren Antrag auf Überbrückungshilfe zu stellen. Auf jeden Antrag erfolgt auch eine Ortsbesichtigung und wenn nötig auch mehrmals, z.B. bei Folgeanträgen.

3. Spiegelstrich:

Bei der Beurteilung eines Antrages wird auch nach der Einkommenssituation des/der Ehegatten/Ehegattin oder Lebensgefährten/in gefragt, um die Gesamtsituation des Gewerbetreibenden besser nachvollziehen zu können. Nicht jede im Haushalt wohnende volljährige Person geht einer Beschäftigung nach und erzielt Einkommen, so dass hier gleichfalls für den Gewerbetreibenden eher positiv entschieden wird, darüber hinaus wird das Einkommen von Ehegatten/in oder Lebensgefährten/in nicht zur Unterstützung des Geschäftes herangezogen.

4. Spiegelstrich:

Die Anträge werden umgehend geprüft, erforderliche Unterlagen ggf. nachgefordert und für die nächste Ausschusssitzung (6 Sitzungen pro Jahr) entscheidungsreif vorbereitet. Die Bearbeitungsdauer ist daher in erster Linie stark durch die Mitwirkung der Antragstellerinnen und Antragsteller beeinflusst. Sofern es die wirtschaftliche (Not)Lage der betroffenen Unternehmen erfordert, leitet die Geschäftsstelle des Ausschusses in der Senatsverwaltung für Wirtschaft umgehend Umlaufbeschlüsse ein, zu denen das Bezirksamt in der Regel am selben Tag Stellung nimmt.

 

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Verfahren zur Gewährung von Überbrückungshilfen angemessen und so aufwandsarm gestaltet ist, wie es bei der Gewährung öffentlicher Mittel möglich und zulässig ist. In den letzten drei Jahren konnten die zur Verfügung stehenden Mittel durch interne Umschichtungen im Haushalt der Senatswirtschaftsverwaltung zudem zum Teil deutlich über den Haushaltansatz erhöht werden. Zu einer Nichtgewährung von Überbrückungshilfen aufgrund fehlender Haushaltsmittel kam es daher in keinem Fall und dies ist auch für die Zukunft nicht zu erwarten.   

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 Berlin, den 25.02.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 
 

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