Drucksache - 0430/V  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit in Mitte erhöhen – Falsch-Parker kontrollieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Vorberatung
22.05.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 09.05.2017
2. BE WiArb vom 22.05.2017
3. Beschluss vom 22.06.2017
4. VzK vom 10.10.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text sieheckseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.2017

Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTelefon:32200

Ordnungsamt

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.:0430/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Über

Verkehrssicherheit in Mitte erhöhen – Falsch-Parker kontrollieren

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.06.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0430/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Mitte regelmäßig, möglicherweise auch im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen mit Polizei und BVG, gegen „Falsch-Parker“ oder „Zweite-Reihe-Parker“ vorzugehen. Über die durchgeführten Schwerpunkteinsätze sowie deren Ergebnisse soll die BVV bis zum 31.12.2017 informiert werden.

 

Das Bezirksamt hat am 10.10.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Die Dienstkräfte des Außendienstes im Ordnungsamt Mitte sind im Rahmen ihrer täglichen Bestreifungen im ständigen Kampf gegen Verkehrsteilnehmer, die durch ihr ordnungswidriges Verhalten die öffentliche Ordnung und damit auch die Verkehrssicherheit gefährden. Dies betrifft sowohl die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) als auch die Dienstkräfte in der Parkraumüberwachung (PRK).

 

Auf Grundlage des Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung erfolgten in den Monaten Juli und August Schwerpunkteinsätze. Als Schwerpunkte wurden im Juli  Sonderparkplätze für Schwerbehinderte und im August verkehrsberuhigte Bereiche und gesperrte Fußgängerbereiche gesetzt.

 

Am 27. Juli 2017 wurden durch den AOD in 2 Schichten 39 Sonderparkplätze in Moabit und Tiergarten kontrolliert. Die Parkraumüberwachung hat in zwei Schichten mit 12 Dienstkräften 144 Örtlichkeiten (einschließlich wiederholter Überprüfung) abgearbeitet.

 

Es kam hierbei zu insgesamt 49 Feststellungen, mündliche Verwarnungen und mehreren Umsetzungen. Neben dem Schwerpunkteinsatz wurden durch die Parkraumüberwachung 32 weitere Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr festgestellt.

 

Der zweite Schwerpunkteinsatz am 29.08.2017 ergab insgesamt 227 Feststellungen. Der AOD hat hier sechs verkehrsberuhigte Bereiche und einen gesperrten Fußgängerbereich überwacht und hierbei 117 Parkverstöße feststellen müssen. Die Parkraumüberwachung kontrollierte elf verkehrsberuhigte Bereiche und fünf gesperrte Fußgängerbereiche. Hier wurden insgesamt 110, den Schwerpunkteinsatz betreffende, Verstöße aufgenommen. Zusätzlich wurden weitere 23 Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr festgestellt.

 

Insgesamt sind diese Einsätze als erfolgreich zu bewerten. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass die Betroffenen ihr Verhalten reflektieren und dieses zu einer Verhaltensänderung führt.

 

Die Schwerpunkteinsätze werden unter Berücksichtigung der personelle Ressourcen und der zu bewältigenden Aufgabenvielfalt auch in den nächsten Monaten fortgesetzt.

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den           .2017

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 

 

 

 
 

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