Drucksache - 0426/V  

 
 
Betreff: Mobilitätshilfen für ältere Menschen als Regelleistung etablieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Lötzer und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
13.06.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 09.05.2017
3. Beschluss vom 22.06.2017
5. Anlage1
4. VzK vom 10.10.2017
6. Anlage2

Wir bitten zur Kenntis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 29.09.2017

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0426/V

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Mobilitätshilfen für ältere Menschen als Regelleistung etablieren

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.06.2017 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0426/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

Vor dem Hintergrund einer weiter steigenden Zahl von betagten Menschen in dieser

Stadt wird das Bezirksamt aufgefordert, mit dem Berliner Senat möglichst rasch in

Gespräche einzutreten, um die Mobilitätshilfen als Regelleistungen des Landes Berlin

für seine älteren Bewohner/innen zu gestalten und damit eine dauerhafte Versorgung

der älteren Bevölkerung mit diesen Leistungen wie auch dauerhafte Arbeitsverträge

für die dort Beschäftigten zu gewährleisten.

 

Das Bezirksamt hat am 10.10.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

Im Schreiben vom 12.07.2017 wandte sich der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit an Frau Senatorin Breitenbach und übermittelte das in der Drucksache formulierte Ersuchen, ergänzt um die Nachfrage zum berlinweit agierenden VBB-Begleitservice.

Mit Schreiben vom 18.08.2017 teilte der Staatssekretär Herr Fischer u.a. mit, dass die Sicherung des Angebots (Mobilitätshilfedienste) einen Schwerpunkt in der neuen Legislaturperiode darstellt und verweist auf die Absicht des Senates, „ein Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten, in dem die Mobilitätsthilfedienste und der VBB-Begleitservice als Angebote, die im besonderen Interesse des Landes Berlin liegen, berücksichtigt werden“ (weitere Details siehe Anlage).

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

Berlin, den      

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 

 

 

 
 

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