Drucksache - 0421/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, auf die städtischen Wohnungsbaugesellschaften hinzuwirken, ihren Schreiben an die Mieter, wie z.B. Ankündigungen zur Mieterhöhung, Modernisierungsankündigungen, aber auch Schreiben über eine Mietrückerstattung, einen erläuternden Text in leichter Sprache hinzuzufügen.
Das Bezirksamt hat am 09.01.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt ist der Empfehlung der BVV gefolgt und hat die städtischen Wohnungsbaugesellschaften angeschrieben und gebeten, den Schreiben an Mieterinnen und Mieter einen erläuternden Text in leichter Sprache hinzuzufügen (s. Anlage).
Rechtsgrundlage
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG A) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Berlin, den Datum Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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