Drucksache - 0412/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0412/V Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme-
Betreuungszeiten der Hausmeister den Öffnungszeiten von Schulen anpassen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.05.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0412/V)
Die BVV möge beschließen, für die Schulen in Mitte eine verlässliche Anwesenheit und Betreuung durch Schulhausmeister während der gesamten Öffnungszeiten sicherzustellen. Die Aufstockung von Personal(stellen) soll durch das Bezirksamt im Haushalt(sentwurf) 2018/19 veranschlagt werden.
Das Bezirksamt hat am 14.01.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Bezirksamt bedauert, dass seine personellen Kapazitäten nicht ausreichten, um das Ersuchen der BVV zeitnah zu beantworten und bittet die lange Zeitdauer, die die BVV auf die entsprechende VzK warten musste, zu entschuldigen. Da die Thematik auf verschiedenen Ebenen der BVV diskutiert wurde und so die BVV vom aktuellen Stand der Entwicklungen unterrichtet war, erschien es dem Bezirksamt vertretbar, dieses Ersuchen nicht prioritär zu behandeln. Gleichwohl wird das Bezirksamt in Zukunft bemüht sein, eine solch lange Bearbeitungsdauer von Drucksachen der BVV zu verhindern. Das Bezirksamt hat in seinen Entwürfen für die Haushaltspläne 2018/2019 und 2020/2021 die Personalmittel für die Schulhausmeister verstärkt. Aufgrund der begrenzten finanziellen Ressourcen konnte dies jedoch nicht in einem Umfang erfolgen, dass eine verlässliche Anwesenheit und Betreuung der Schulen durch Schulhausmeister während der gesamten Öffnungszeiten sichergestellt ist. Dieser schmerzhaften Prioritätensetzung hat sich die BVV jeweils angeschlossen; für den Doppelhaushalt 2020/2021 hat sie sich entschieden zusätzliche Stellen für das Schul- und Sportamt im Bereich der Sportplatzwarte und nicht der Schulhausmeister zu verorten. Das Bezirksamt ist daher bemüht, das neue geschaffene Förderinstrument des § 16i der SGB II zu nutzen, um möglichst vielen Schulen über sog. Schulhausmeisterhelfer/innen zusätzliche Kapazitäten bei der Betreuung ihrer Liegenschaften zu verschaffen. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 14.01.2020 Bezirksbürgermeister von Dassel |
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