Drucksache - 0411/V  

 
 
Betreff: Mehr Familienförderung in Mitte mit dem HH 18/19
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Schrader und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.04.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 09.05.2017
2. Beschluss vom 18.05.2017
3. VzK SB vom 20.04.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 10.03.2020

Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32000

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0411/V

Mitte von Berlin


V

1.     Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Mehr Familienförderung in Mitte mit dem HH 18/19

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.05.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0411/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht im Rahmen der Planung des Haushaltes 18/19 die Förderung von Familien im Bezirk Mitte zu stärken. Dazu sollen insbesondere Angebote Früher Hilfen ausgebaut und die vorhandenen Familienzentren besser finanziell und personell ausgestattet werden. Angebote zur Beratung von Familien in den Bereichen Kita und Schule und bei der Inanspruchnahme von rechtskreisübergreifenden Unterstützungsleistungen, insbesondere auch bei der inklusiven Förderung von Eltern oder Kindern mit Behinderung, sollen verstärkt und intensiviert werden. Diese familienunterstützenden Angebote sollen in einem Familienservicebüro gebündelt werden, das niedrig schwellig zugänglich und gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Für ein solches Familienservicebüro sind Personal- und Sachmittel bei der Haushaltsplanaufstellung vorzusehen. Die Angebote sollen sich an alle Familien in unserem Bezirk richten, auch an geflüchtete Familien.

 

 

Das Bezirksamt hat am Datum 07.04.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Bezirksamt bedauert, dass seine personellen Kapazitäten nicht ausreichten, um das Ersuchen der BVV zeitnah zu beantworten und entschuldigt sich für die lange Zeitdauer, die die BVV auf die entsprechende VzK warten musste. Da die Thematik auf verschiedenen Ebenen der BVV diskutiert wurde und so die BVV vom aktuellen Stand der Entwicklungen unterrichtet war, erschien es dem Bezirksamt vertretbar, dieses Ersuchen nicht prioritär zu behandeln. Gleichwohl wird das Bezirksamt in Zukunft bemüht sein, eine solch lange Bearbeitungsdauer von Drucksachen der BVV zu verhindern.

Im Doppelhaushalt 2018/2019 wurde der Betrag für Familienzentren (4040/67161) auf 360.000 EUR erhöht. Diese Erhöhung setzte sich zusammen aus der Erhöhung des Betrags je Familienzentrum von 52.000 EUR auf 72.000 EUR, welche dem Betrag der Landesförderung entsprach, sowie der Finanzierungsübernahme eines fünften Familienzentrums. Zusätzlich wurden, nachdem es 2014-2017 nicht möglich war, 75.000 EUR für die Projekte der Frühen Hilfen veranschlagt. Weiterhin wurde bei 4010/68435 der Ansatz um 10.000 EUR auf 30.000 EUR erhöht, um eine weitere Ko-Finanzierung zur Bundesfinanzierung der Mehrgenerationenhäuser zu ermöglichen.

Im Doppelhaushalt 2020/2021 wurden die Beträge weiter erhöht. Unter 4040/67161 sind 415.000 EUR für die fünf Familienzentren und 79.000 EUR für die Projekte der Frühen Hilfen eingeplant. Weiterhin sind 50.000 EUR für den Aktionsplan „Gesundes Aufwachsen in Mitte“, insbesondere Ehrenamtsprojekte zur Entlastung von Alleinerziehenden und psychisch kranken Eltern sowie 15.000 EUR für das Umgangscafé (zur Erbringung von Leistungen nach § 18 Abs. 3 SGB VIII) vorgesehen. Der Ansatz bei 4010/68435 beträgt unverändert 30.000 EUR

Das Familienservicebüro ist räumlich und gemäß den Zielstellungen in Umsetzungsphase 1 personell ausgestattet. Dies wurde primär durch personelle Umstrukturierungen im Zentralen Fachdienst des Jugendamtes erreicht. In 2018 wurden aus Titel 4000/54010 1.767,40 € für konzeptionelle Vorarbeiten verausgabt. Laut der 2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung werden den Bezirken Personal- und Sachmittel in Höhe von rd. 400.000 EUR für den Ausbau der Familienservicebüros zur Verfügung gestellt.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 16 SGB VIII

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Im Doppelhaushalt 2018/2019 waren folgende Ansätze festgelegt

-          4040/67161: 435.000 EUR

-          4010/68435:  30.000 EUR.

 

Wie beschrieben, sind bei 4000/54010 1.767,40 EUR verausgabt worden.

 

Im Doppelhaushalt 2020/2021 wurden folgende Ansätze festgelegt:

-          4040/67161: 559.000 EUR

-          4010/68435:   30.000 EUR

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 07.04.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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