Drucksache - 0405/V  

 
 
Betreff: Kontinuierlichen Beteiligungsprozess bei der Weiterentwicklung der Radverkehrsinfrastruktur in Berlin Mitte sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Mayer und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
21.06.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
19.07.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.07.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
2. BE UmNat vom 19.07.2017
4. Beschluss vom 20.07.2017
4. VzK vom 14.11.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                      .       2017

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0405/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Kontinuierlichen Beteiligungsprozess bei der Weiterentwicklung der Radverkehrsinfrastruktur in Berlin Mitte sicherstellen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0405/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Beteiligungsprozess zum Ausbau und zur Weiter-entwicklung der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur in Mitte zu verbessern. Es ist ein kontinuierlicher Prozess anzustreben, welcher eine vierteljährliche Berichter-stattung innerhalb des FahrRats zu den aktuellen Routenkonzeptionen und deren Umsetzungsstand beinhaltet.

 

Im Rahmen der Berichterstattung sollen Konzepte und Vorschläge der Beteiligten diskutiert, geprüft und nachvollziehbar in den Maßnahmenplan zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur integriert werden. Zur Verbesserung der Beteiligung gilt die Orientierung an den Leitlinien für Bürgerbeteiligung und die Konsultierung des Büros für Bürgerbeteiligung.

 

 

Das Bezirksamt hat am    07.11.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Um eine kontinuierliche Beteiligung sicherzustellen, gibt es im bezirklichen FahrRat, der vierteljährlich stattfindet, zwei wiederkehrende Tagesordnungspunkte: Unter „Sachstandsbericht zu den in Umsetzung befindlichen Radverkehrsprojekten“ berichtet das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) über den Umsetzungsstand der aktuellen Radverkehrsprojekte.

 

Zudem haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, in der Sitzung ihre Hinweise zur Radverkehrsinfrastruktur im Bezirk anzubringen. Die Ergebnisse daraus werden in der ebenfalls vierteljährlichen Fahrrad-Steuerungsrunde von SGA, SenUVK und der bezirklichen Straßenverkehrs-behörde rückgekoppelt. Gleichzeitig werden Ergebnisse aus der Steuerungsrunde im FahrRat berichtet. So findet ein Austausch über die Gremien hinweg statt. Der letzte reguläre FahrRat fand am 20. September 2017 statt, die letzte Steuerungsrunde am 10. Oktober 2017.

 

 

 

 

Zusätzlich zum regulären FahrRat fand am 14. September als weiteres Beteiligungs-element eine Befahrung mit den Interessierten des Gremiums und der zuständigen Bezirksstadträtin statt. Als Route wurde die vom BUND vorgeschlagene Rad-Vorrangroute abgefahren. An diversen Punkten wurden abgeschlossene Radver-kehrsprojekte erläutert, Probleme aufgezeigt und zukünftige Planungen vorgestellt. Eine Wiederholung im nächsten Jahr, auf einer anderen Route, ist angedacht.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 14.11.2017


Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler

 
 

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