Drucksache - 0399/V  

 
 
Betreff: Mehr Sicherheit für die Schüler der Gustav-Falke-Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 09.05.2017
2. Beschluss vom 18.05.2017
3. VzK vom 18.09.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                      .       2017

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0399/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Mehr Sicherheit für die Schüler der Gustav-Falke-Grundschule

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.05.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0399/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht Maßnahmen zu ergreifen, um den Schülern der Gustav-Falke-Grundschule ein sicheres Queren der Stralsunder Straße in Höhe des Ein-ganges zum Schulgelände (neben der Turnhalle) zu ermöglichen. Hierbei soll vorrangig die Einrichtung von beidseitigen Gehwegvorstreckungen geprüft werden.

 

Das Bezirksamt hat am     05.09.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Straßen- und Grünflächenamt hat sich zum dem Thema Gehwegkopfvor-streckungen vor der Turnhalle in der Stralsunder Straße mit der Straßenverkehrs-behörde abgestimmt.

 

Der Bau der Gehwegkopfvorstreckungen wird aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde und des Straßen- und Grünflächenamtes abgelehnt; insbesondere bei Grundschulen bietet man nicht direkt vor einem Schuleingang eine Querungsmöglichkeit an.

 

Die Kinder sollen nicht unmittelbar nach Verlassen des sicheren Schulgeländes auf die andere Straßenseite in den Verkehrsraum wechseln.

 

Insbesondere vor Schulen an Hauptverkehrsstraßen wird, um Unfälle zu vermeiden, im Bereich des Einganges zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer ein Verkehrsschutz-gitter angeordnet, damit ein schnelles Überqueren verhindert wird.

 

Die Schüler müssen in der Stralsunder Straße jeweils ca. 70 m nach rechts oder links auf der Gehwegseite der Schule laufen und können dann in den Kreuzungsbereichen sicher die Straße queren.

 

Diese sind zur besseren Übersicht durch Fahrbahnmarkierungen erweitert worden.

 

 

Um Unklarheiten zu vermeiden, wurde diesbezüglich am 21.07.2017 ein Ortstermin mit der Schulleiterin durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Eltern morgens mit dem Auto die Kinder in der Stralsunder Straße aus der zweiten Reihe absetzen und sich daraus für die anderen Kinder gefährliche Situationen ergeben. Die Schul-leitung wird dieses Thema in die Klassen und an die Eltern durchstellen; dieses kurze Anhalten kann mit Gehwegkopfvorstreckungen aber baulich nicht verhindert werden.

 

Dem Beschluss entgegen wurde der Wunsch der Schule geäußert, dass eine Mittel-insel am Haupteingang der Strelitzer Straße hergestellt werden soll.

 

Diese bauliche Maßnahme ist jedoch ebenfalls nicht umsetzbar, da in einer zumut-baren Entfernung von 70 m an der Bernauer Straße / Strelitzer Straße eine Lichtsig-nalanlage ein sicheres Queren der Straße ermöglicht.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 7 Berliner Straßengesetz (BerlStrG)

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den          .         .2017

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 

 

 

 
 

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