Drucksache - 0398/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Jugend, Familie und BürgerdiensteTelefon:23700 Bezirksstadträtin BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0398/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Bessere Rahmenbedingungen für Kita-Ausbau Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die BVV hat am 18.05.2017 folgendes beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht sich bei stark sanierungsbedürftigen Kitas und in besonders unterversorgten Gebieten für bessere Rahmenbedingungen von freien Kita-Trägern für den Kita-Ausbau einzusetzen. Dabei soll insbesondere die Laufzeit von Nutzungsverträgen für Kitas auf bezirkseigenen Grundstücken geprüft und verlängert werden.
Daneben möge das Bezirksamt neben der Vergabe eines Erbbaurechts unter Sonderkonditionen auch Ausnahmen unterstützen, d.h. ein Erbbaurecht auch für Grundstücke, auf denen Kita-Neubauten entstehen. Bei konkreten Grundstücksangelegenheiten sollten hierfür bezirkliche Entwicklungsrunden mit den relevanten Fachämtern einberufen werden. Das Bezirksamt möge sich beim Land Berlin/dem Berliner Senat dafür einsetzen. Außerdem wird das Bezirksamt ersucht, gemeinsam mit dem Senat und dem Kitaeigenbetrieb City Regelungen zu entwickeln, die auch den kommunalen Kitaträger in die Lage versetzen, sein Platzangebot auszuweiten.
Im Rahmen der Erarbeitung des „Sozialen Infrastrukturkonzepts“ (Siko) wurden alle Kindertagesstätten des Bezirks, sowohl freier Träger wie auch des Eigenbetriebs City, angeschrieben und nach ihren Ausbaupotenzialen befragt. Darüber hinaus wurden Grundstücke identifiziert, um neue Kitas zu errichten. Das Resultat sind einzelne Steckbriefe zu Entwicklungspotenzialen. Die für den Kita(aus)bau tauglichen Grundstücke werden in fachübergreifenden Entwicklungsrunden beraten, um die notwendigen Rahmenbedingungen festzustellen und um die weiteren Schritte zu definieren. Weitere Grundstücke, die bisher nicht in Siko eingeflossen sind, werden vom Jugendamt, in Absprache mit den relevanten Fachämtern geprüft.
Sollten bei Bauvorhaben das Sondererbbaurecht in Anspruch genommen werden, so ist dies mittlerweile, in Verabredung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, auch bei der Erweiterung von Plätzen möglich.
Die Verlängerung von Nutzungsverträgen bestehender Kitas, die sich im Fachvermögen des Jugendamts befinden, erfolgt nach einem im Bezirksamt im September 2017 verabschiedeten Mustervertrag, der eine Laufzeit von 10 Jahren vorsieht
A) Rechtsgrundlage § 13 i. V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 14.11.2017 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Dr. Obermeyer
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