Drucksache - 0378/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility Management Tel.: 23733 Schul- und Sportamt
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0378/V
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Änderung der gemeinsamen Einschulungsbereiche 1, 4, 5 und 7
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 25.04.2017 beschlossen:
Begründung:
Nach der Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichte (zuletzt OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2016 -3 S 80.16-) sind die gemeinsamen Einschulungsbereiche 1, 4, 5 und 7 rechtswidrig gebildet worden, da bei der Bildung die altersangemessener Schulwege nicht ausreichend berücksichtigt worden sind.
Gemäß Nr. 3 Abs. 3 der Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung (AV SEP) gilt bei Grundschulen das Prinzip der wohnortnahen Beschulung unter Berücksichtigung von altersangemessenen Schulwegen. Dies ist gemäß § 54 Absatz 3 und 4 und § 55a Absatz 1 des Schulgesetzes durch die Festlegung von Einschulungsbereichen zu gewährleisten. Eine für alle stadträumlichen Situationen verbindliche Entfernungsvorgabe im Sinne einer maximalen Schulweglänge, ist aufgrund der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen und der daraus resultierenden variierenden Bevölkerungsdichte nicht festgesetzt worden. Davon ausgehend und unter der Berücksichtigung der Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichte wird entschieden, die gemeinsamen Einschulungsbereiche 1, 4, 5 und 7 die jeweils mehrere Grundschulschulstandorte umfassen, vollständig aufzuheben. An ihre Stelle treten mehrere Einzeleinschulungsbereiche, in denen jeweils nur ein Schulstandort als zuständige Grundschule liegt. Die neuen Einschulungsbereiche entsprechen im Wesentlichen den früheren Einschulungsbereichen vor Einführung des gemeinsamen Einschulungsbereiches. Der Einschulungsbereich der jeweiligen Grundschule ergibt sich aus dem der BA-Vorlage beigefügtem Straßenverzeichnis (Anlage 2). Die mit der Verkleinerung des Einschulungsbereiches entstehenden Schulweglängen sind unter Berücksichtigung der Siedlungsstruktur, der Bevölkerungsdichte und der vorhandenen Kapazitäten an den jeweiligen Schulstandorten altersangemessen und allgemein für die Schülerinnen und Schüler als zumutbar anzusehen.
Im Vorfeld der BA-Vorlage wurden die betroffenen Schulen sowie der Bezirksschulbeirat mit Schreiben vom 14.02.2017 bzw. 16.02.17 angehört. Die eingegangenen Stellungnahmen (siehe Übersicht: Anlage 1) wurden geprüft.
Dem Einwand der 01G04 – Kastanienbaum-GS wurde stattgegeben. Zukünftig wird die Almstadtstr. und die Max-Beer-Str. der 01G04 zugeordnet, da die Schulweglänge zur bisher zugeordneten 01G07 mit ca. 1,9 km zu lang bemessen war.
Ebenfalls gefolgt wurde dem Einwand der 01G41 – Erika-Mann-GS. Der Schulweg der Amsterdamer Str. 14-27 beträgt bis zur GS zw. 150-450 m. Die Malplaquetstr. wird ebenfalls dieser Schule zugeordnet, da auch hier der Schulweg nur 300 m beträgt.
Nicht gefolgt wird dem Einwand der 01G37 – Heinrich-Seidel-GS da die Schulweglängen zur Gleimstr. bzw. Rügener Str. noch innerhalb des altersangemessenen Schulweges mit ~ 650 m liegen. Dem Vorschlag der 01G24 – Gottfried-Röhl-GS die Iranische Str. 3-6 einer anderen Schule zuzuordnen, wird nicht gefolgt, da der Schulweg sich um weitere 300-550 m verlängern würde.
In das Straßenverzeichnis aufgenommen wurden die fehlenden Straßen Damarastr. und Mohasisstr. Beide Straßenzüge wurden aufgrund der geringen Entfernung der 01G40-Möwensee-GS zugeordnet.
Der Bezirksschulbeirat wurde im Rahmen seiner turnusgemäßen Sitzung am 21.03.2017 informiert und dazu gehört.
Anlagen: 1.- Übersichten der Anhörungen 2.- Straßenverzeichnisse mit der dazugehörenden Schule
§ 109 (2) i.V. mit §§ 2, 54 (3, 4), 55a (1), 76 (3) Nr. 6 und 111 (3) Nr. 3 SchulG, Nr. 3 (3) AV SEP § 36 (2) BezVG
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine
Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek
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