Drucksache - 0377/V  

 
 
Betreff: Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 und die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB für den Entwürfe der Bebauungspläne 1-24B, 1-25B und 1-26B sowie die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB zu den Bebauungsplanentwürfen 1-24B, 1-25B, 1-26B und 1-27B.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 02.05.2017
2. Anlage_1
3. Anlage 2
4. Anlage 3
5. Anlage 4
6. Anlage 5
7. Anlage 6
8. Anlage 7
9. Anlag 8

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text liegt den Fraktion vor)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin.04.2017

Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 und die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB für den Entwürfe der Bebauungspläne 1-24B, 1-25B und 1-26B sowie die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB zu den Bebauungsplanentwürfen 1-24B, 1-25B, 1-26B und 1-27B.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 beschlossen:

 

  1. Die Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu dem

Entwurf des Bebauungsplanes 1-24B für das Gelände zwischen Torstraße, Rosenthaler

Platz, Rosenthaler Straße, Linienstraße und Ackerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

zu dem Entwurf des Bebauungsplanes 1-25B für das Gelände zwischen Torstraße, Gormannstraße, Linienstraße und Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

zu dem Entwurf des Bebauungsplanes 1-26B für das Gelände zwischen Torstraße, Alte Schönhauser Straße, Linienstraße und Gormannstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte (B-Pläne siehe Anlage).

 

  1. Die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Be-

bauungsplanes 1-24B für das Gelände zwischen Torstraße, Rosenthaler Platz, Rosenthaler 

Straße, Linienstraße und Ackerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

zu dem Entwurf des Bebauungsplanes 1-25B für das Gelände zwischen Torstraße, Gormannstraße, Linienstraße und Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

zu dem Entwurf des Bebauungsplanes 1-26B für das Gelände zwischen Torstraße, Alte Schönhauser Straße, Linienstraße und Gormannstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte (B-Pläne siehe Anlage).

 

  1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-24B für das Gelände zwischen Torstraße, Rosenthaler Platz, Rosenthaler Straße, Linienstraße und Ackerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

zu dem Entwurf des Bebauungsplanes 1-25B für das Gelände zwischen Torstraße, Gormannstraße, Linienstraße und Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

zu dem Entwurf des Bebauungsplanes 1-26B für das Gelände zwischen Torstraße, Alte Schönhauser Straße, Linienstraße und Gormannstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

zu dem Entwurf des Bebauungsplanes 1-27B für das Gelände zwischen Torstraße, Rosa-Luxemburg-Platz, Linienstraße und Alte Schönhauser Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte (B-Pläne siehe Anlage).

 

Begründung:

 

zu I, II: Um die Planverfahren weiter voranzutreiben sind die Verfahrensschritte der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4. Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan, die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen: keine

 

Auswirkungen auf Ausgaben:

Der Bebauungsplanentwurf 1-24B sieht für das Flurstück 192 vor, dieses als Straßenverkehrsfläche festzusetzen. Inwieweit ein Interesse des Privateigentümers an den Verkauf der Fläche an den Bezirk besteht und in welche Höhe sich ein Ankauf durch den Bezirk beziffert, ist im weiteren Planverfahren zu ermitteln. Aufgrund der geringen Größe von 40m² sind die Kosten jedoch als sehr gering einzuschätzen.

 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

Berlin,

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

Bezirksstadtrat Gothe

 

 

 

 
 

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