Drucksache - 0376/V  

 
 
Betreff: Wahl der Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Mitte 04, 10 und 07
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
2. Beschluss vom 18.05.2017

 

 

 

(Text liegt vor)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin   16.03.2017

Abt. Jugend, Familie und Bürgerdienste   (918) 23700

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.

Mitte von Berlin 0376/V

 

 

 

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

 

über die Wahl der Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Mitte 04, 10 und 07

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Frau

Karin-Annabella Revuelta

Am Park 4

10785 Berlin

 

wird zur Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Mitte 04 für fünf Jahre gewählt.

 

Herr

Benjamin Ditzen

llerstr. 145

13353 Berlin

 

 

wird zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Mitte 10 für fünf Jahre gewählt.

 

Herr

Roman Tabeau

Weisswasserweg 35

12205 Berlin

 

wird zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Mitte 07 für fünf Jahre gewählt.

 

A)    Begründung:


Nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) werden bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre Schiedsamtsverfahren als vor- bzw. außergerichtliche Verfahren durchgeführt. Diese Aufgaben werden von ehrenamtlichen Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Gem. §3 BlnSchAG wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Schiedsperson für jeden Schiedsamtsbezirk. Die gehlte Schiedsperson bedarf dann der Bestätigung durch die Präsidentin des Amtsgerichts, in deren Aufsichtsbezirk der Schiedsamtsbezirk liegt. Bis zum Amtsantritt einer neu gewählten Schiedsperson bleibt die bisherige Schiedsperson tätig.

r den Schiedsamtsbezirk 04 ist seit 1992 Frau Barbara Küntscher, geb. 14.03.1933, als ehrenamtliche Schiedsfrau tätig, ihre Wahlperiode lief im Februar aus. Frau Küntscher steht aus Altersgründen für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung.

r den Schiedsamtsbezirk 10 war erst seit 2014 Herr Johannes Holz als Schiedsperson tätig. Herr Holz hat kurzfristig wegen Verlagerung seiner Arbeitsstelle das Schiedsamt

aufgegeben weil er in eine andere Stadt verzogen ist.

r den Schiedsamtsbezirk 07 ist seit 2006 Frau Claudia Castelot, geb. 19.12.1968, als ehrenamtliche Schiedsperson tätig. Die bisherige Wahlperiode würde zum Dezember 2017 ablaufen. Frau Castelot hat am 9.03.17 überraschend schriftlich erklärt, das Amt nicht weiter ausüben zu wollen. Sie möchte es im Sommer niederlegen, sobald eine Nachfolge ernannt wäre.

 

 

Zur Nachbesetzung wurde ab 20.10.2016 auf der Startseite des BA Mitte im Internet geworben:

r die Bürger im Bezirk Mitte wird eine neue Schiedsfrau, ein neuer Schiedsmann gesucht!

Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und sollen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Privatpersonen beitragen. Auch in bestimmten Delikten des Strafrechts können sie tätig werden. Sie führen Schlichtungs- und Sühneverhandlungen. Im Bundesland Sachsen und einigen Schweizer Kantonen lautet ihre die Aufgabe gut beschreibende Amtsbezeichnung auch heute noch „Friedensrichter“. Dies gilt auch, wenn Schiedspersonen in Berlin keine Urteile aussprechen, sondern versuchen, mit den streitenden Parteien zu gemeinsamen Lösungen zu kommen.

In unserem Bezirk Mitte von Berlin ist der Schiedsamtsbezirk 10 neu zu besetzen. Der Schiedsamtsbezirk umfasst im Wesentlichen das Gebiet um den Ortsteil Gesundbrunnen, den Humboldthain, den Bereich um den Vinetaplatz, sowie um den Brunnenplatz und denrdlichen Teil des Bezirks von der Osloer Straße bis zur Bezirksgrenze zu Pankow hin.

Eine Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Juristische Vorkenntnisse wären ebenso wie eine Mediatoren-Ausbildung hilfreich, sind aber keine Voraussetzung für die Ausübung eines Schiedsamtes. Sehr wichtig ist eine gereifte Persönlichkeit mit hoher sozialer Kompetenz und Engagement und bestem mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauch. Die rechtliche Voraussetzung, dass Schiedsperson nicht werden kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht, ist selbstverständlich. Die neue Schiedsperson soll im Bezirk Mitte wohnen, das 30. Lebensjahr überschritten und das 71. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

Der ehrenamtliche Aufwand wird von der Stadt mit monatlich 48,57€ ausgeglichen, die Arbeit durch Fort- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit dem Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. gefördert.

Wenn Sie sich nicht selber in dieses wichtige und interessante Amt einbringen können: bitte werben Sie in Ihrem persönlichen Umkreis für diese Aufgabe.

Bewerbungen für das Ehrenamt sollten bis 17.11.16 an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Amt für Bürgerdienste, BüD 1 400, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, oder E-Mail: wahlamt@ba-mitte.berlin.de gerichtet werden. Dort werden auch weitere Auskünfte zum Schiedsamt erteilt (Herr Siller, Rufnummer: 9018-44510).“

 

Auf diesen Aufruf gingen 4 Interessenbekundungen ein.

  1. Frau Karin-Annabella Revuelta
  2. Herr Benjamin Ditzen
  3. Frau Sylvia Anna Herbst
  4. Herr Roman Tabeau

 

In Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen, Herrn Olaf Lemke, wurden alle 4 Interessenten*innen mit 14-tägiger Frist zu einem Vorstellungsgespräch am 2. März 2017 zwischen 14.00 bis 16.30 Uhr ins Rathaus Wedding mit dem Leiter des Wahlamtes, Hr. Siller, dem Ausschussvorsitzenden Hr. Lemke, sowie dem Vorsitzenden des Berliner Landesverbandes des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Frauen e.V. (BDS), Hr. Zimmermann, eingeladen. Die Interessenten*innen zu 1., 2. und 4. bestätigten die Einladung; von der Interessentin zu 3. erfolgte zunächst trotz brieflich wiederholter Einladung keine Reaktion. Sie sagte dann per Mail 2 ½ Stunden vor dem Termin mit der Begründung Wegen einer anderen Zusage kann ich am Termin 02.03.2017, 14:00 - 14.30 Uhr nicht teilnehmen.“ ab.

 

Frau Revuelta, Herr Ditzen und Herr Tabeau erschienen zum jeweiligen Einzelgespräch gut vorbereitet, pünktlich und hoch interessiert. Mit jeweils gleichlautenden Fragen wurden Beweggründe und Motivation, Mediations- und Rechtserfahrung und Vorstellungen zur Tätigkeit als Schiedsperson angesprochen. Herr Zimmermann erläuterte jeweils aus seiner langjährigen Praxis als Schiedsmann und Fortbilder für den BDS aufkommende Fragen der Interessenten.

 

Alle drei Bewerber*innen erfüllen die gesetzlichen Kriterien für Schiedspersonen, vermitteln eine persönliche Kompetenz zu Gesprächsführung und haben in unterschiedlicher Ausprägung bereits Erfahrungen als Mediator*in.

 

Deutlich hinaus über den vom Berliner Schiedsamtsgesetz formulierten Rahmen zeichnet sich die Interessentin zu 1. durch einen juristischen Studienabschluss in den USA und die Übernahme einer gesetzl. Betreuung in unserm Bezirk, sowie Mehrsprachlichkeit aus. Der Bewerber zu 2. beindruckt mit langjährigen Erfahrungen in der Personalberatung und einem umfangreichen ehrenamtlichen Engagement im Jugendhilfeprojekt „rdenspringer“. Der Bewerber zu 4. verfügt über das 1. Juristische Staatsexamen und ist beruflich in einer Rechts- und Widerspruchsstelle tätig.

Frau Karin-Annabella Revuelta, Herr Benjamin Ditzen und Herr Roman Tabeau sind nach übereinstimmender Einschätzung der Terminteilnehmer bestens für die Arbeit als ehrenamtliche Schiedspersonen geeignet. Eine Abstufung ihrer Einsetzbarkeit für den Bezirk Mitte ergibt sich lediglich aus der Forderung des Gesetzgebers in § 2 Abs. 3 BlnSchAG: Schiedsperson soll nicht sein, wer … 2. nicht in dem Bezirk wohnt, dem der Schiedsamtsbezirk angehört…“

 

Da für die beiden vakanten Schiedsamtsbezirke die geeigneten Personen Frau Karin-Annabella Revuelta und Herr Benjamin Ditzen mit jeweils langfristigem Wohnsitz in Mitte zur Verfügung stehen, ist ihnen der Vorrang vor Herrn Tabeau zu geben, der seinen Wohnsitz in Zehlendorf hat.

Nunmehr ist jedoch auch schnellstmöglich der Schiedsamtsbezirk Mitte 07 nachzubesetzen. Entsprechend seiner grundsätzlichen guten Eignung und der Tatsache, dass sich eine regionale Bezogenheit von Herr Tabeau zwar nicht aus seinem Wohnsitz, wohl aber aus seinem Arbeitsbereich, der Rechts- und Widerspruchsstelle beim Stadtentwicklungsamt Mitte herleitet, kann der in Kürze unbesetzte Schiedsamtsbezirk 07 mit ihm besetzt werden.

 

Die Bewerbungsunterlagen mit den persönlichen Daten, Lebensläufen etc. von allen Interessenten liegen dem Wahlamt vor und sind für die Mitglieder der BVV dort einsehbar.

 

 

B)    Rechtsgrundlage:

§ 16 i.V.m. § 36 BezVG

§ 3 Berliner Schiedsamtsgesetz
 

 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
    Schiedspersonen erhalten für die Bereitstellung und Wartung eigener Räume einschließlich Ausstattung, Beleuchtung Beheizung und Reinigung eine monatliche Entschädigung in Höhe von 48,57 €.

 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

          keine

 

 

 

 

Berlin, den     März 2017

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel    Bezirksstadträtin Dr. Obermeyer

 

 

 

 
 

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