Drucksache - 0373/V  

 
 
Betreff: Beschluss über die Anhörungsergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligungen gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu den Entwürfen der Bebauungspläne 1-81 (Spreepromenade) und I-32aa (Holzufer), die Durchführung der Behördenbeteiligungen gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die Entwürfe der Bebauungspläne 1-81 (Spreepromenade) und I-32aa (Holzufer)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
7. Anlage 6
6. Anlage 5
5. Anlage 4
4. Anlage 3
3. Anlage 2
2. Anlage 1
1. VzK vom 07.04.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

(Fraktionsexemplar liegt vor)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin.03.2017

Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über die Anhörungsergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligungen gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu den Entwürfen der Bebauungspläne 1-81 (Spreepromenade) und I-32aa (Holzufer), die Durchführung der Behördenbeteiligungen gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die Entwürfe der Bebauungspläne 1-81 (Spreepromenade) und I-32aa (Holzufer)

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.03.2017 beschlossen:

 

  1. Die Auswertungen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu den Entwürfen der Bebauungspläne 1-81 für Teilflächen der Grundstücke entlang der Spree - der Rungestraße 18A-25 und Köpenicker Straße 60-73 - im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte und I-32aa für die zwischen Paula-Thiede-Ufer und Michaelkirchstraße an die Spree angrenzenden Flurstücke 103, 104 (tlw.), 9000 (tlw.) und 9002 sowie für Teilflächen der daran angrenzenden Flurstücke 9018, 9021, 9020, 319 und 106 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.

 

  1. Die Auswertungen der frühzeitigen Behördenbeteiligungen gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu den Entwürfen der Bebauungspläne 1-81 für Teilflächen der Grundstücke entlang der Spree - der Rungestraße 18A-25 und Köpenicker Straße 60-73 - im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte und I-32aa für die zwischen Paula-Thiede-Ufer und Michaelkirchstraße an die Spree angrenzenden Flurstücke 103, 104 (tlw.), 9000 (tlw.) und 9002 sowie für Teilflächen der daran angrenzenden Flurstücke 9018, 9021, 9020, 319 und 106 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.

 

  1. Die Behördenbeteiligungen gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die Entwürfe der Bebauungspläne 1-81 für Teilflächen der Grundstücke entlang der Spree - der Rungestraße 18A-25 und Köpenicker Straße 60-73 - im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte und I-32aa für die zwischen Paula-Thiede-Ufer und Michaelkirchstraße an die Spree angrenzenden Flurstücke 103, 104 (tlw.), 9000 (tlw.) und 9002 sowie für Teilflächen der daran angrenzenden Flurstücke 9018, 9021, 9020, 319 und 106 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Auswertungen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligungen gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

 

 

Begründung:

 

zu I, II, III: siehe Anhörungsergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 20.01.2017 und 09.02.2017 und der frühzeitigen Behördenbeteiligungen gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 24.01.2017 und 16.02.2017 zu den Entwürfen der Bebauungspläne 1-81 (Spreepromenade) und I-32aa (Holzufer) (Anlage 1, 2, 3 und 4)

 

 

 

 

- 2 -

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan, die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine (Von SenSW IV C liegt eine Zusage vor, dass entsprechende Mittel für den Grunderwerb zur Verfügung stehen. Die Durchführung der Maßnahme soll über GRW-Mittel finanziert werden.)

 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

 

 

Berlin,

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

Bezirksstadtrat Gothe

 

 

 
 

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