Drucksache - 0372/V  

 
 
Betreff: Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanes 1-27B (Torstraße, Rosa-Luxemburg-Straße, Linienstraße und Alte Schönhauser Straße) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 07.04.2017
2. Anlage_1
3. Anlage_2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin.03.2017

Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanes 1-27B (Torstraße, Rosa-Luxemburg-Straße, Linienstraße und Alte Schönhauser Straße)  im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.03.2017  beschlossen:

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-27B für den Block zwischen Torstraße, Rosa-Luxemburg-Straße, Linienstraße und Alte Schönhauser Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, ist zu einzuschränken.

 

Veranlassung für die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 1-27B ist folgender Grund:

 

Südlich des Bebauungsplanes 1-27B grenzt der festgesetzte Bebauungsplan I-8 an. Die Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne überschneiden sich derzeit im Bereich der Linienstraße. Da Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Gebietes stets nur in einem einzigen Bebauungsplan enthalten sein können, ist der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 1-27B im Bereich der Linienstraße bis zur Häuserfront zurückzuziehen, sodass die Überschneidung der beiden Geltungsbereiche aufgehoben wird.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

Berlin,

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

Bezirksstadtrat Gothe

 

 

 

 
 

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