Drucksache - 0372/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksamt Mitte von Berlin.03.2017 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
die Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanes 1-27B (Torstraße, Rosa-Luxemburg-Straße, Linienstraße und Alte Schönhauser Straße) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.03.2017 beschlossen:
Veranlassung für die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 1-27B ist folgender Grund:
Südlich des Bebauungsplanes 1-27B grenzt der festgesetzte Bebauungsplan I-8 an. Die Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne überschneiden sich derzeit im Bereich der Linienstraße. Da Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Gebietes stets nur in einem einzigen Bebauungsplan enthalten sein können, ist der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 1-27B im Bereich der Linienstraße bis zur Häuserfront zurückzuziehen, sodass die Überschneidung der beiden Geltungsbereiche aufgehoben wird.
A) Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
Berlin,
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