Drucksache - 0371/V  

 
 
Betreff: Frauenbeirat Stadtplanung für die V. Wahlperiode der BVV Mitte

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 07.04.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:    .03.2017

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.: 44600

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

über

Frauenbeirat Stadtplanung für die V. Wahlperiode der BVV Mitte

 

Wir bitten, zur Kenntnisnahme zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat ihrer Sitzung am 17.11.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0024/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auch für die V. Wahlperiode im Bezirk Mitte einen Frauenbeirat Stadtplanung einzurichten.

 

 

Hierzu wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 07.03.2017 beschlossen, einen Frauenbeirat Stadtplanung im Bezirk Mitte einzurichten.

 

Begründung

Der Frauenbeirat Stadtplanung Mitte soll entsprechend der Erfahrung des bereits in den vergangenen Legislaturperioden erfolgreich tätig gewordenen Beirats Fragen und Probleme von Frauen im Bereich der Stadtplanung und Bauplanung, der Grünflächenplanung, des Wohnens, des Umweltschutzes und der Straßengestaltung aufgreifen und konkrete Anregung geben.

Von der Verwaltung soll der Beirat so früh wie möglich über Planungen informiert und die Anregung und Voten des Beirats bei der Planung und Durchführung berücksichtigt werden.

 

In diesem Frauenbeirat Stadtplanung sollen sachkundige, im Bezirk lebende oder arbeitende Frauen, mit Erfahrung und Engagement in Frauenfragen, auf Vorschlag der in der BVV vertretenen Parteien und den Frauenprojekten im Bezirk berufen werden. Da der Beirat eine Beraterfunktion ausübt wird Wert darauf legt, dass die zu benennenden Frauen nicht bereits als Bezirksverordnete bzw. Bürgerdeputierte gewählt worden sind.

 

Der Frauenbeirat Stadtplanung ist als sonstiger Träger öffentlicher Belange an Bebauungsplanverfahren, Landschaftsplanverfahren sowie anderen bezirklichen Planverfahren zu beteiligen und in die bezirkliche Behördenbeteiligungsliste (Beteiligungsliste der Behörde und sonstige Träger öffentlicher Belange) aufzunehmen, wie es bereits praktiziert wurde.

 

Empfehlungen für die Zusammensetzung des Beirats:

 

-          Jede Fraktion benennt Frauen ihres Vertrauens, die im Bezirk Mitte wohnen oder arbeiten.

 

-          Frauenprojekte aus dem Bezirk benennen je eine Frau, die z.B. u.a. tätig sind in den Bereichen: Wohnen, Familienbildung, Mieterinnenberatung, Frauenberatung, SeniorInnenvertretung, Migrantinnen, Selbsthilfe, Mädchenfreizeit, Angebote und Beratung, Architektur, Stadtplanung.

 

Die Fraktionen werden gebeten, die Namen und Adressen der Frauen an das BVV- Büro zu geben.

- 2 -

 

 

Um die Kommunikation zwischen der Verwaltung/ Fachabteilung des Bezirksamtes und dem Frauenbeirat Stadtplanung herzustellen, benennt das Bezirksamt folgende Beauftrage

 

-          die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks Mitte und mindestens eine Mitarbeiterin aus dem Stadtentwicklungsamt.

 

Der Frauenbeirat Stadtplanung soll als ein von der BVV berufener Beirat allen anderen Fachbeiräten gleichgestellt werden. Der Beirat betrachtet seine Tätigkeit als eine ehrenamtliche Aufgabe.

 

Die Geschäftsordnung gibt sich der Frauenbeirat Stadtplanung selbst und legt diese sowohl der BVV als auch dem Bezirksamt zur Kenntnisnahme vor.

 

Die Geschäftsstelle des Frauenbeirats Stadtplanung wird dem Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit zugeordnet sein.

 

Über diesen Beirat sowie über seine Aufgaben werden die Bewohnerinnen des Bezirks in geeigneter Weise vom Bezirksamt informiert.

Die erste Sitzung wird im Auftrag des Bezirksstadtrates für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit von den bisherigen Sprecherinnen des Frauenbeirats einberufen.

 

 

A)  Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B)Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

1.Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:keine

2.Personalwirtschaftliche Auswirkungen:keine

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 

 
 

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