Drucksache - 0368/V  

 
 
Betreff: Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 AZG i. V. mit § 116 Abs. 2 SGB XII
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Vorberatung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. BzB vom 24.03.2017
2. Beschluss vom 18.05.2017

 

 

 

 

(Text liegt vor)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:            2017

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.

Mitte von Berlin 0368/V

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

 

über

 

Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 AZG i. V. mit § 116 Abs. 2 SGB XII

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Zu Mitgliedern im Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten werden gewählt:

 

Ordentliche Mitglieder    Stellvertretende Mitglieder

 

a)     Bezirksverordnete

 

Herr Robert Bluhm    Frau Ramona Reiser
(Die Linke)     (Die Linke)

 

Herr Jürgen Radloff-Gleitze  Herr Andreas Hauptenbuchner
(SPD)      (SPD)

 

Herr Taylan Kurt    Frau Doris Ullrich
(Bündnis 90/Die Grünen)   (Bündnis 90/Die Grünen)

 

b)     Vertreter der Gewerkschaften

 

Herr Leo Watzek    Herr Hivzi Kalayci

(Ver.di)     (IG Bauen-Agrar-Umwelt)

 

c)     Vereinigungen

 

Herr Edwin Scherner   Frau Martina Engel

(AWO)      (Deutscher Familienverband, Berlin)

 

Frau Christine Lüdicke   Frau Margot Brzezinski

(Beratung und Leben)   (Unionshilfswerk)

 

Frau Rita Kampe    Frau Anna Zagidullin

(CARITAS)  (Paritätischer Wohlfahrtsverband LB
Berlin e.V.)

 

 

 

d)     Migrantenverbände

 

Herr Riza Kavasoglu

(Türkischer Bund in Berlin-
Brandenburg e.V.)

 

 

A)      Begründung:


Nach § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) i. V. m. § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, XII. Buch (SGB XII) ist zur Mitwirkung im Widerspruchverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten in jedem Bezirk ein Beirat zu bilden (§ 34 Abs. 1 AZG). Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer einer Wahlperiode gewählt (§ 34 Abs. 4 AZG). Der derzeit noch tätige Beirat wurde im November 2014 gewählt.

 

Der Beirat besteht nach § 34 Abs. 3 AZG aus:

 

a)     drei Bezirksverordneten

b)     einem Vertreter der Gewerkschaften

c)     drei Vertretern von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen.

d)     zwei Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden.

Nach der Geschäftsordnung ist für jedes Mitglied eine Stellvertreterin, ein Stellvertreter zu wählen.

 

 

B)      Rechtsgrundlage:


§ 34 AZG i.d. Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472), zuletzt geändert durch Art. VII G des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVBl. S 344).

 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

 Mittel sind in Kapitel 3910 / 41210 vorhanden

 

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

  

 Keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel    Bezirksstadtrat Gothe

 

 

 
 

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