Drucksache - 0362/V  

 
 
Betreff: Keine voreilige Kündigung für das Berlin Kolleg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Entscheidung
20.04.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bildung und Kultur Entscheidung
10.05.2017 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag CDU vom 14.03.2017
2. BE Schule vom 24.04.2017
3. BE BiKu vom 10.05.2017
4. Beschluss vom 18.05.2017
5. VzK vom 22.01.2018
6. Anlage

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 18.05.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 362/V)

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, vor einem Beschluss des Bezirksamts zur Turmstraße 75, die die Zukunft des Berlin Kollegs betreffen, mit den fachlich zuständigen Ausschüssen der BVV Mitte und dem Berlin Kolleg die Frage der Notwendigkeit einer Kündigung wegen „Eigenbedarfs“ und mögliche Alternativen des Amtes für Weiterbildung und Kultur für die Turmstraße 75 dahingehend zu erörtern.

 

Das Bezirksamt hat am 09.01.2018  beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Die Neuaufteilung der Unterrichtsräume im Vorderhaus Turmstr. 75 zwischen dem Berlin-Kolleg und der Volkshochschule Berlin Mitte wurde am 21. Juni 2017 unter Beteiligung der bezirklichen Schulaufsicht abschließend besprochen und  einvernehmlich zwischen allen Beteiligten festgelegt.

 

Das Berlin-Kolleg verbleibt demnach in den Räumen  304, 305, 309, 310, 312, 313, 314, 315, 316, 317 (zzgl. der Sanitär- und Lagerräume 306 - 308) und die Volkshochschule nutzt künftig die Räume 301, 311,  317, 318, 319, 320 (zzgl. der Sanitär- und Lagerräume 302-303) sowie die  beiden Räume 113 und 114 in der Zwischenetage (Neue Raumnummern nach ConjectFM ; bisher: 2.OG, neu: 3.OG). Es herrscht Einvernehmen darüber, dass Fahrstuhl, Toiletten und Flure gemeinsam von den Nutzer*innen des Berlin-Kollegs und der Volkshochschule genutzt werden können. Eine Trennung der  Wegeführung findet nicht statt.

Der Ausschuss für Bildung und Kultur wurde auf der 7. Öffentlichen Sitzung am 12.07.2017 und der Ausschuss für Schule auf seiner 9. Öffentlichen Sitzung am 13.07.2017 über die Einigung zwischen Berlin Kolleg und Volkshochschule in Kenntnis gesetzt.

 

Der Ausschuss für Schule, so deren Ausschussvorsitzende in einem Schreiben an die zuständige Bezirksstadträtin Frau Weißler vom 27.09.2017, betrachte eine Darlegung der gefundenen Lösung im Rahmen einer Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache 0362/V als ausreichend.

 

A. Rechtsgrundlage:

§ 36 BezVG i.V.m.§ 13 BezVG

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
  2.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:         keine

Berlin, den 09.01.2018

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler

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