Drucksache - 0362/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 18.05.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 362/V)
Das Bezirksamt wird aufgefordert, vor einem Beschluss des Bezirksamts zur Turmstraße 75, die die Zukunft des Berlin Kollegs betreffen, mit den fachlich zuständigen Ausschüssen der BVV Mitte und dem Berlin Kolleg die Frage der Notwendigkeit einer Kündigung wegen „Eigenbedarfs“ und mögliche Alternativen des Amtes für Weiterbildung und Kultur für die Turmstraße 75 dahingehend zu erörtern.
Das Bezirksamt hat am 09.01.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Neuaufteilung der Unterrichtsräume im Vorderhaus Turmstr. 75 zwischen dem Berlin-Kolleg und der Volkshochschule Berlin Mitte wurde am 21. Juni 2017 unter Beteiligung der bezirklichen Schulaufsicht abschließend besprochen und einvernehmlich zwischen allen Beteiligten festgelegt.
Das Berlin-Kolleg verbleibt demnach in den Räumen 304, 305, 309, 310, 312, 313, 314, 315, 316, 317 (zzgl. der Sanitär- und Lagerräume 306 - 308) und die Volkshochschule nutzt künftig die Räume 301, 311, 317, 318, 319, 320 (zzgl. der Sanitär- und Lagerräume 302-303) sowie die beiden Räume 113 und 114 in der Zwischenetage (Neue Raumnummern nach ConjectFM ; bisher: 2.OG, neu: 3.OG). Es herrscht Einvernehmen darüber, dass Fahrstuhl, Toiletten und Flure gemeinsam von den Nutzer*innen des Berlin-Kollegs und der Volkshochschule genutzt werden können. Eine Trennung der Wegeführung findet nicht statt. Der Ausschuss für Bildung und Kultur wurde auf der 7. Öffentlichen Sitzung am 12.07.2017 und der Ausschuss für Schule auf seiner 9. Öffentlichen Sitzung am 13.07.2017 über die Einigung zwischen Berlin Kolleg und Volkshochschule in Kenntnis gesetzt.
Der Ausschuss für Schule, so deren Ausschussvorsitzende in einem Schreiben an die zuständige Bezirksstadträtin Frau Weißler vom 27.09.2017, betrachte eine Darlegung der gefundenen Lösung im Rahmen einer Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache 0362/V als ausreichend.
A. Rechtsgrundlage: § 36 BezVG i.V.m.§ 13 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Berlin, den 09.01.2018 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler 1/2 |
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