Drucksache - 0334/V
(Text liegt vor)
Erledigungsfrist: 21.09.2017
Abt. Schule, Sport und Facility Management Tel.: 23733 Schul- und Sportamt
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Errichtung einer vierzügigen Grundschule und einer Doppelsporthalle an der Adalbertstr. 53, in 10179 Berlin
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Errichtung einer vierzügigen Grundschule und einer Doppelsporthalle (2 x 27 x 45m, 6 Hallenteile nach Musterraumprogramm Schulsporthallen vom Juli 2016) am ehemaligen Grundschulstandort Adalbertstraße 53, in 10179 Berlin wird zugestimmt.
Für die in der Anlage 2 bezeichnete Fläche „Tennis 4. Feld“, welche bisher zum Verein TC Mitte gehörte, soll eine Doppelnutzung mit dem Verein TC Mitte erfolgen. Dabei soll der Verein die Möglichkeit bekommen, die Tennisplätze nutzen zu können, wenn diese nicht von der Schulnutzung benötigt werden. Bei einer evtl. erforderlichen Sanierung der Fläche ist daher zu berücksichtigen, dass auch weiterhin eine Tennisnutzung (Erhalt Tennisfeld) möglich ist. Vor Doppelnutzungsbeginn durch die Schule ist diesbezüglich eine Vereinbarung zwischen dem späteren Schulträger und dem Verein TC Mitte zu schließen.
Begründung:
In der Grundschulplanungsregion 10 - Heinrich-Heine-Viertel - werden laut den Prognosen aus dem Monitoring-Verfahren 2016 (Stand: 15.08.2016) bis zum Schuljahr 2020/21 2.388 Wohnungen in Neubauvorhaben fertiggestellt. Bis zum Schuljahr 2025/26 sollen weitere 774 Wohnungseinheiten (WE) und bis zum Schuljahr 2028/29 nochmals ~ 266 WE hinzukommen. Dieses entspricht einem Bedarf von ~287 + 93 + 32 Schulplätzen im Grundschulbereich. Unter Einberechnung einer Strukturquote von 90 % besteht danach ein zusätzlicher Bedarf von ~ 258 + 84 + 29 Schulplätzen. Zusätzlich zu den benannten Bedarfen aus den Neubauvorhaben steigen auch die melderechtlich registrierten Einwohner am Ort der Hauptwohnung (00- bis 12- jährige mit Stichtag 31.12. auf der Ebene des Einschulungsbereichs der Grundschüler). Zum Schuljahr 2020/21 werden 548, zum Schuljahr 2025/26 767 und zum Schuljahr 2028/29 755 Schülerinnen und Schüler prognostiziert.
Bereits zum Schuljahr 2020/21 können die zu erwartenden zusätzlichen ~258 Schülerinnen und Schüler aus den o.g. Neubauvorhaben ohne Schulerweiterungen nicht mehr aufgenommen werden.
Bei summarischer Betrachtung der Schülerinnen und Schüler aus den Neubauvorhaben und der melderechtlich registrierten Einwohner am Ort ergibt sich somit folgender Schulplatzbedarf:
Daraus ergibt sich der Bedarf einer vierzügigen Grundschule (mit max. 600 Schulplätzen) sowie einer Doppelsporthalle (2 x 27m x 45m, 6 Hallenteile).
Als Schulstandort bietet sich hier der ehemalige Schulstandort an der Adalbertstr. 53, in 10179 Berlin an (Flurstücke 33, 194, 196, 199 der Flur 618), der sich bereits im Finanzvermögen des Bezirks bzw. im Fachvermögen von Sport befindet.
Die derzeit an der Melchiorstr. 18 befindliche alte Sporthalle ist für den geplanten Schulbetrieb nicht mehr geeignet, stark sanierungsbedürftig und soll ersetzt werden, um den dort ansässigen, aber auch zukünftigen Sportvereinen eine weitere Wettkampstätte zu bieten. Begründet wird der Bedarf an einer Doppelsporthalle durch das derzeit bestehende Defizit im Prognoseraum Zentrum von derzeit ~ 2.500 m² gedeckter Sportfläche. Nicht einberechnet sind die Bevölkerungszuwächse. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung soll geprüft werden, ob die Sanierung des vorhandenen Schulbaukörpers (2,5 Züge) und die anschließende Erweiterung um 1,5 Züge kostengünstiger ist oder der Abriss und Neubau eines 4-zügigen Schulgebäudes, insbesondere unter dem Aspekt einer kürzeren Bauzeit.
Die darüberhinaus fehlenden 150 Schulplätze sollen durch die Erweiterung der City-Grundschule geschaffen werden.
Anlage: - Kartenausschnitt Flurkarte; Lageplan
B)Rechtsgrundlagen: § 109 i.V. mit § 2 und § 111 Schulgesetz, § 36 (2) Bezirksverwaltungsgesetz § 7, 24, 31 LHO
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
geschätzte Kosten der Sanierung/Umbau/Neubau der Schule, Neubau einer Doppelsporthalle, Gestaltung der Freifläche ca. 30 Mio. €
Kosten eines Schulhausmeisters ab Inbetriebnahme: E4/ E5 ca. 43.420 €
|
||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |