Drucksache - 0334/V  

 
 
Betreff: Errichtung einer vierzügigen Grundschule und der Doppelsporthalle an der Adalbertstr. 53, 10179 Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Vorberatung
20.04.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Stadtentwicklung Vorberatung
22.03.2017 
5. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
26.04.2017 
6. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
02.05.2017 
7. Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 13.03.2017
2. Anlage1
3. Anlage 2
4. BE zur VzB Schule vom 24.04.2017
5. BE zur VzB StadtE vom 26.04.2017
6. BE zur VzB HA vom 02.05.2017
7. Beschluss vom 18.05.2017

 

(Text liegt vor)

 

 

 

 

 

Erledigungsfrist: 21.09.2017

 


Bezirksamt Mitte von Berlin  Datum:       03.2017

Abt. Schule, Sport und Facility Management  Tel.: 23733

Schul- und Sportamt

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin     

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

 

über

 

Errichtung einer vierzügigen Grundschule und einer Doppelsporthalle an der

Adalbertstr. 53, in 10179 Berlin

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

Der Errichtung einer vierzügigen Grundschule und einer Doppelsporthalle (2 x 27 x 45m, 6 Hallenteile nach Musterraumprogramm Schulsporthallen vom Juli 2016) am ehemaligen Grundschulstandort Adalbertstre 53, in 10179 Berlin wird zugestimmt.

 

 

r die in der Anlage 2 bezeichnete Fläche Tennis 4. Feld“, welche bisher zum

Verein TC Mitte gehörte, soll eine Doppelnutzung mit dem Verein TC Mitte erfolgen.

Dabei soll der Verein die Möglichkeit bekommen, die Tennisplätze nutzen zu

nnen, wenn diese nicht von der Schulnutzung benötigt werden. Bei einer evtl.

erforderlichen Sanierung der Fläche ist daher zu berücksichtigen, dass auch

weiterhin eine Tennisnutzung (Erhalt Tennisfeld) möglich ist. Vor

Doppelnutzungsbeginn durch die Schule ist diesbezüglich eine Vereinbarung

zwischen dem späteren Schulträger und dem Verein TC Mitte zu schließen.

 

 

Begründung:

 

In der Grundschulplanungsregion 10 - Heinrich-Heine-Viertel - werden laut den Prognosen aus dem Monitoring-Verfahren 2016 (Stand: 15.08.2016) bis zum Schuljahr 2020/21 2.388 Wohnungen in Neubauvorhaben fertiggestellt. Bis zum Schuljahr 2025/26 sollen weitere 774 Wohnungseinheiten (WE) und bis zum Schuljahr 2028/29 nochmals ~ 266 WE hinzukommen. Dieses entspricht einem Bedarf von ~287 + 93 + 32 Schulplätzen im Grundschulbereich. Unter Einberechnung einer Strukturquote von 90 % besteht danach ein zusätzlicher Bedarf von ~ 258 + 84 + 29 Schulplätzen.

Zusätzlich zu den benannten Bedarfen aus den Neubauvorhaben steigen auch die melderechtlich registrierten Einwohner am Ort der Hauptwohnung (00- bis 12- jährige mit Stichtag 31.12. auf der Ebene des Einschulungsbereichs der Grundschüler). Zum Schuljahr 2020/21 werden 548, zum Schuljahr 2025/26 767 und zum Schuljahr 2028/29 755 Schülerinnen und Schüler prognostiziert.


Die in dieser Grundschulplanungsregion vorhandene Schule 01G10 City-Grundschule, Sebastianstr. 57, 10179 Berlin weist derzeit eine Gesamtkapazität von 360 Schulplätzen aus. Zum Stichtag 01.Oktober 2016 besuchten insgesamt 385 Schülerinnen und Schüler die Schule. Bei einer Erhöhung der Kapazität aus schulorganisatorischen Gründen auf 25 Schüler_innen/ Klasse bzw. 150 Schulplätze pro Zug besteht eine Gesamtkapazität von 375 Schulplätzen. Eine weitere Erhöhung der Schülerzahl in den Klassen widerspräche § 4 (8) Satz 2 der Grundschulverordnung.

Bereits zum Schuljahr 2020/21 können die zu erwartenden zusätzlichen ~258 Schülerinnen und Schüler aus den o.g. Neubauvorhaben ohne Schulerweiterungen nicht mehr aufgenommen werden.

 

Bei summarischer Betrachtung der Schülerinnen und Schüler aus den Neubauvorhaben und der melderechtlich registrierten Einwohner am Ort ergibt sich somit folgender Schulplatzbedarf:

 

Schuljahr

Gesamtschüler (Schüler aus WE + melderechtliche registrierte EW)

Schulkapazität

Defizit

2019/20

686

375

- 311

2020/21

805

375

- 430

2021/22

930

375

- 555

2025/26

1.109

375

- 734

2028/29

1.125

375

- 750

 

Daraus ergibt sich der Bedarf einer vierzügigen Grundschule (mit max. 600 Schulplätzen) sowie einer Doppelsporthalle (2 x 27m x 45m, 6 Hallenteile).

 

Als Schulstandort bietet sich hier der ehemalige Schulstandort an der Adalbertstr. 53, in 10179 Berlin an (Flurstücke 33, 194, 196, 199 der Flur 618), der sich bereits im Finanzvermögen des Bezirks bzw. im Fachvermögen von Sport befindet.

Die Zuordnung der Liegenschaft in das Fachvermögen Schule erfolgt im weiteren Verfahren.

 

Die derzeit an der Melchiorstr. 18 befindliche alte Sporthalle ist für den geplanten Schulbetrieb nicht mehr geeignet, stark sanierungsbedürftig und soll ersetzt werden, um den dort ansässigen, aber auch zukünftigen Sportvereinen eine weitere Wettkampstätte zu bieten. Begründet wird der Bedarf an einer Doppelsporthalle durch das derzeit bestehende Defizit im Prognoseraum Zentrum von derzeit ~ 2.500 m² gedeckter Sportfläche. Nicht einberechnet sind die Bevölkerungszuwächse.

Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung soll geprüft werden, ob die Sanierung des vorhandenen Schulbaukörpers (2,5 Züge) und die anschließende Erweiterung um 1,5 Züge kostengünstiger ist oder der Abriss und Neubau eines 4-zügigen Schulgebäudes, insbesondere unter dem Aspekt einer kürzeren Bauzeit.

 

Die darüberhinaus fehlenden 150 Schulplätze sollen durch die Erweiterung der City-Grundschule geschaffen werden.

 

      Anlage: - Kartenausschnitt Flurkarte; Lageplan

 

B)Rechtsgrundlagen:

§ 109 i.V. mit § 2 und § 111 Schulgesetz,

§ 36 (2) Bezirksverwaltungsgesetz

§ 7, 24, 31 LHO

 

C)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

 

  1.      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

geschätzte Kosten der Sanierung/Umbau/Neubau der Schule, Neubau einer Doppelsporthalle, Gestaltung der Freifläche ca. 30 Mio. €
 

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Kosten eines Schulhausmeisters ab Inbetriebnahme: E4/ E5 ca. 43.420 €

 

  1.   Es fallen buw -Kosten in Höhe von  103.536 €  per anno mit Zeitpunkt der Zuordnung in das Fachvermögen Schule an.

 

 

 

 

 
 

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