Drucksache - 0304/V
Wir fragen das Bezirksamt: Die öffentliche Anhörung der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention zum Thema „Flüchtlinge mit Behinderungen“ im Rahmen der 24. Verbändekonsultationen am 15. Februar 2017 in Berlin hat ergeben, dass es immer noch zahlreiche Probleme bei der bedarfsgerechten Versorgung und Unterbringung dieser besonders schutzbedürftigen Personengruppe gibt.
Ich frage das Bezirksamt:
1) Wie viele Geflüchtete mit Behinderungen (d.h. körperlichen, geistigen, psychischen bzw. chronisch kranke und traumatisierte Geflüchtete) leben in Mitte in Gemeinschaftsunterkünften (inkl. Notunterkünften & Vertragshostels) bzw. in privatem Wohnraum? 2) Wie wird sichergestellt, dass die betroffenen Kinder einen adäquaten Schul- bzw. Kitaplatz bekommen? 3) Wie viele dieser Personen sind in der Zuständigkeit des LAF und wie viele In der Zuständigkeit des Sozialamtes bzw. Gesundheitsamtes? 4) Wie viele und welche Versorgungsangebote gibt es in Mitte, die sich an diese Personen-gruppe richten? 5) Welche Maßnahmen wurden oder werden von Seiten des Bezirksamtes ergriffen um Geflüchtete mit Behinderungen (sowohl jene, die in Gemeinschaftsunterkünften leben als auch solche, mit privatem Wohnraum) ausreichend über ihre Rechte und bestehende Anlaufstellen zu informieren? |
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