Drucksache - 0289/V
(Text liegt vor)
Erledigungsfrist: 18.05.2017
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.:44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.
Vorlage – zur Beschlussfassung –
die Freigabe der Haushaltsmittel für das Jahr 2017 durch die BVV zur Weiterführung des Projektes "IwoF, Intensivberatung/-begleitung von wohnungslosen Frauen" durch den Träger Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Berlin (Standort der Tagesstätte Evas Haltestelle Bornemannstr. 7, 13357 Berlin)
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
A) Begründung:
Das Projekt „IwoF“ - Intensivberatung/-begleitung will wohnungslose Frauen, die z.B. auf der Straße oder in Fremdunterbringungen (z.B. ASOG Einrichtungen, Hostel) leben, die bei Freunden untergeschlupft sind oder vor der Kündigung des Mietverhältnisses stehen, mittels intensiver und engmaschiger Beratung und Begleitung dabei unterstützen, einen Weg in das Hilfesystem zu finden und passgenaue Hilfe anzunehmen. Ziel ist es, dass wohnungslose Frauen ein selbstbestimmtes, selbstorganisiertes, gutes Leben in der Gesellschaft führen können.
Das Projekt „IwoF“ - Intensivberatung/-begleitung wird durch eine Sozialarbeiterin und einer Psychologin koordiniert und durchgeführt. Diese Arbeit basiert auf den Metholden der Information, der Beratung, der Begleitung und Unterstützung. Durch das Zusammenwirken, „Hand in Hand“, mit den Mitarbeiterinnen der Tagesstätte, den dort tätigen Sozialarbeiterin und den Ehrenamtlichen und der Sozialarbeiterin und Psychologin von „IwoF“, erfahren die hilfesuchenden wohnungslosen Frauen eine optimale und wirkungsvolle langfristige Unterstützung.
Der Förderungszeitraum für das Projekt „IwoF“ beträgt vom 14.04.2016 bis 31.12.2016 und vom 01.01.2017 bis 31.12.2017.
Im verkürzten Zeitraum 2016 wurden mit dem Projekt „IwoF“ ca. 20 Frauen intensiv beraten und in ein eigenständiges Leben eingebunden.Das Ziel wurde jeweils von der wohnungslosen Frau selbst bestimmt und mit Hilfe der „IwoF“ Beraterinnen unterstützt. 2017 sollen ca. 30 Frauen intensive Unterstützung des multiprofessionellen Teams erhalten.
B) Rechtsgrundlage:
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine, 30.000 € sind bei 3930/68432 grundsätzlich vorhanden
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