Drucksache - 0289/V  

 
 
Betreff: Freigabe der Haushaltsmittel für das Jahr 2017 durch die BVV zur Weiterführung des Projektes "IwoF, Intensivberatung/-begleitung von wohnungslosen Frauen" durch den Träger Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Berlin (Standort der Tagesstätte Evas Haltestelle Bornemannstr. 7, 13357 Berlin)

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.02.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 15.02.2017
2. Beschuss vom 17.02.2017

 

 

 

 

(Text liegt vor)

 

 

 

 

Erledigungsfrist: 18.05.2017

 

 

 

 

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:    .02.2017

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit     Tel.:44600

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin     

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

 

über

die Freigabe der Haushaltsmittel für das Jahr 2017 durch die BVV zur Weiterführung des Projektes "IwoF, Intensivberatung/-begleitung von wohnungslosen Frauen" durch den Träger Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Berlin (Standort der Tagesstätte Evas Haltestelle Bornemannstr. 7, 13357 Berlin)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das im Jahr 2016 begonnene Projekt „IwoF, Intensivberatung/-begleitung von wohnungslosen Frauen“ des Trägers Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Berlin wurde von Anfang an für den Zeitraum 2016 bis 2017 konzipiert. Für das Jahr 2016 stellte der Hauptausschuss durch Aufhebung der Sperre bei Kapitel 3910, Titel 68432 30.000 €r die Finanzierung dieses Projektes zur Verfügung. Zur Weiterführung des Projektes im Jahr 2017 und um das Projektziel insgesamt nicht zu gefährden, ist die Sperre bei Kapitel 3910, Titel 68432 ebenfalls für das Haushaltsjahr 2017 aufzuheben.

 

 

A)      Begründung:


Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Berlin ist ein Frauen- und Fachverband in der katholischen Kirche, der sich für Frauen und Familien in Not einsetzt. Der Verein betreibt in Berlin Beratungsstellen der offenen Sozialarbeit, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

 

Das Projekt „IwoF“ - Intensivberatung/-begleitung will wohnungslose Frauen, die z.B. auf der Straße oder in Fremdunterbringungen (z.B. ASOG Einrichtungen, Hostel) leben, die bei Freunden untergeschlupft sind oder vor der Kündigung des Mietverhältnisses stehen, mittels intensiver und engmaschiger Beratung und Begleitung dabei unterstützen, einen Weg in das Hilfesystem zu finden und passgenaue Hilfe anzunehmen. Ziel ist es, dass wohnungslose Frauen ein selbstbestimmtes, selbstorganisiertes, gutes Leben in der Gesellschaft führen können.

 

Das Projekt „IwoF“ - Intensivberatung/-begleitung wird durch eine  Sozialarbeiterin und einer Psychologin  koordiniert und durchgeführt. Diese Arbeit basiert auf den Metholden der Information, der Beratung, der Begleitung und Unterstützung. Durch das Zusammenwirken, „Hand in Hand“, mit den Mitarbeiterinnen der Tagesstätte, den dort tätigen Sozialarbeiterin und den Ehrenamtlichen und der Sozialarbeiterin und Psychologin von „IwoF“, erfahren die hilfesuchenden wohnungslosen Frauen eine optimale und wirkungsvolle langfristige Unterstützung.

 

Der Förderungszeitraum für das Projekt „IwoF“ beträgt vom 14.04.2016 bis 31.12.2016 und vom 01.01.2017 bis 31.12.2017.

 

Im verkürzten Zeitraum 2016 wurden mit dem Projekt „IwoF“ ca. 20 Frauen intensiv beraten und in ein eigenständiges Leben eingebunden.Das Ziel wurde jeweils von der wohnungslosen Frau selbst bestimmt und mit Hilfe der „IwoF“ Beraterinnen unterstützt.

2017 sollen ca. 30 Frauen intensive Unterstützung des multiprofessionellen Teams erhalten.
 

 

B)      Rechtsgrundlage:


§§ 23 und 44 LHO, HHPL 2016/2017
 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine, 30.000 € sind bei 3930/68432 grundsätzlich vorhanden

 

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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